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Experten-Antwort

Kindergeld und Kinderzulage

von Zulage02.12.2011 | 10:04
1249 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe Post von der Zulagenstelle bekommen: Ich habe damals für 2006 (!) einen Antrag auf Kinderzulae gestellt, obwohl meine Frau das Kindergeld bekommt. Da sie aber keinen Riester-Vertrag hatte, wollte wenigstens ich die Zulage einstreichen. Jetzt soll ich der Zulagenstelle die Familienkasse melden. Fragen: a) Es ist doch richtig, dass ich die Kinderzulage erhalte - auch wenn ich nicht das Kindergeld bekam? b) Kind wurde erst 2006 geboren. Dh wir haben nur für einen Teil des Jahres Kindergeld erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass ich auch nur anteilig die Kinderzulage erhalte - oder? Noch ein kleines Lob: Das Schreiben enthält zwar ein paar "komische Formulierungen" (wie zB "senden Sie den Vordruck urschriftlich zurück") ist aber sehr gut verständlich. Da können die vom Finanzamt noch was lernen....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zulage,

die Anfrage wurde bereits von DarkKnight richtig beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DarkKnight RVam 02.12.2011 | 13:44
Hallo Zulage, wenn Sie nicht dauerhaft getrennt von ihrer Ehefrau leben ist es möglich, dass die Kinderzulage ihnen gutgeschrieben wird. Dazu müssen Sie aber eine Erklärung abgeben (siehe § 85 Absatz2 EStG). Es genügt, dass im Beitragsjahr für einen Monat ein Anspruch auf Kindergeld bestand, um die volle Zulage zu erhalten (vorausgesetzt, der Mindestbeitrag wurde auch entrichtet!).
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