Kindergeldgrenze.

von
Schiko.

Endlich ist es amtlich, bisher erhielten die eltern kein
kindergeld mehr, wenn das eigene einkommen des
klindes die grenze von 7.680 im jahr überstieg.

Bekanntlich gilt ja im steuerbereich für den ledigen
ein steuer unbelasteter grundbetrag von 7.664.

Nunmehr werden sozialabgaben und werbungskosten
betragsmässig berücksichtigt.

Gewohnheitsmäßig auch diesmal von mir ein rechen-
beispiel:

Euro 900 mtl. X 12 = 10.800 ./. 920 werbungsk. ./.
2.268 sozialabgaben ( 21 % gerechnet) verbleiben
7.612 anrechnungsbetrag für das kindergeld.

Der dies schon wusste, kann es vergessen, für alle anderen
gilt hoffentlich diese mitteilung nicht als vermessen.

Mit freundlichen Grüßen.

von
wakreppen

hallo schiko,
haben sie eine erklärung warum nicht auch die gezahlte lohnsteuer hier abzugsfähig ist - sie steht ja ebenfalls nicht zur bestreitung des lebensunterhalts zur verfügung. für mich ist das eine ungleichbehandlung wenn ich es mit minijobbern vergleiche. viele grüsse.

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