Hallo Sabrina,
wenn Sie als Begleitperson zur Kinderreha mitfahren haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalles. Dieser kann allerdings erst nach Ende der Reha bezahlt werden, da ja erst dann die endgültige Höhe bekannt ist. Genaueres müssten Sie allerdings mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter abklären. Also am besten nochmal anrufen und fragen.