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Kinderreha

von tina05.08.2008 | 13:06
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Hallo zur Zeit ist mein Kind(9) noch in der Rehamaßnahme. In der 5. Woche wurde eine Schulung in der Klinik angeboten, aber die Kosten werden nicht von der Rentenversicherung übernommen. Da heisst es: Die Elternschulungen sind ein freiwilliges Angebot der Rehaeinrichtung. Damit in Verbindung stehende Kosten sind bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen von den Eltern selbst zu tragen. Da ich auf der Schulung war, damit man als Mutter doch auch noch was erlernen kann, habe ich von einigen Müttern erfahren, dass diese ihre Kosten erstattet bekommen. Und nur weil sie in einem anderen Bundesland wohnen? Und somit zu einer anderen Rentenversicherung zählen? Ich dachte es geht um das Wohl des Kindes und da sollte jeder mitwirken! Mich ärgert es, denn soviele Leute bekommen jeden Mist bezahlt und sowas wie eine Elternschulung, wo es um etwas geht......traurig traurig

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Happy" ist nichts hinzuzufügen.

5 Antworten

Happyam 05.08.2008 | 13:27
Hallo Tina, also grundsätzlich sind Rehaleistungen sehr oft Ermessenleistungen. Haben Sie die Kosten für diese Schulung bei der DRV beantragt und eine "Absage" erhalten oder nur vom "Hörensagen" geschrieben? Ich könnte mir auch vorstellen, dass die anderen Mütter die Kostenerstattung vielleicht von der Krankenkasse erhalten haben, denn da gibt es tatsächlich Unterschiede was die Kostenerstattung angeht in den einzelnen Bundesländern. Nicht jede Reha läuft über die DRV und wenn es um Kinder Reha geht, ist oft die Krankenkasse zuständig. Fragen Sie doch nochmal nach. Sowohl bei der DRV als auch bei Ihrer KK, ob nicht doch eine Kostenerstattung erfolgen kann. MfG Happy
Nixam 05.08.2008 | 14:33
TIPP: Haben Sie noch Kontakt zu anderen Eltern von Kindern, die sich in der Klinik befinden? Lassen Sie sich von denen - bei denen die Reha von der Rentenversicherung übernomen wurde - eine Kopie von diesem Bewilligungsbescheid für die Elternschulug geben und senden Sie diesen an IHREN RV-Träger mit der Bitte um Kostenübernahme nach dem Gleichheitsgrundsatz. In der Regel werden dann die Kosten übernommen. Unter Umständen hat sich nur die Klinikmitarbeiterin IHREM SACHBEARBEITER gegenüber nur blöd ausgedrückt und dadurch eine Ablehnung BEI IHRER ANTRAGSTELLUNG unbewusst erwirkt. Viel Erfolg! Nix
tinaam 05.08.2008 | 19:28
danke für die antworten... ich habe selber bei der rentenversicherung schriftlich angefragt wegen den kosten...allerdings wusste ich bis dahin noch nicht, dass andere mütter von anderen bundesländern dies bezahlt bekommen.... also auf mein schreiben hin bekam ich die absage über die kostenerstattung bei der krankenkasse hatte ich auch schon angefragt, aber die meinten alles was mit der reha zusammenhängt muss über die rv laufen, da diese ja die kosten der kinderreha bezahlen
Nixam 06.08.2008 | 06:51
Über die Kosten entscheidet immer nur der Kostenträger, der auch die Kosten für das Kinderheilverfahren trägt. Es ist schon richtig, dass der RV-Träger zuständig ist für die Kostenübernahme, damit Sie dort zur Elternschulung hinfahren. Jetzt ist das Kinderheilverfahren aber bestimmt - bald - zu Ende und es lohnt sich für Sie nicht (?) nochmal nachzuhaken.(?) Nix Nix
tinaam 06.08.2008 | 12:35
doch ich werde nochmal nachhaken....habe erst das schreiben über die absage am montag bekommen
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