Hallo Anna,
sofern Ihre Tochter noch nicht selbst gearbeitet hat, stellen Sie oder Ihr Mann einen Antrag auf Kinderrehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn Ihre Tochter in den letzten 24 Monaten bereits selber mindestens 6 Monate gearbeitet hätte, würde sie selbst den Antrag auf eine auf eine medizinische Reha-Maßnahme bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen.