Für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten, insbesondere bei zusätzlichen Risikofaktoren und Begleiterkrankungen, bietet die Deutsche Rentenversicherung eine stationäre Kinderrehabilitation an.
Hier soll die Leistungsfähigkeit in Schule und Alltag wiederhergestellt oder verbessert werden.
Bei akuten Krankheiten kann keine Kinderreha gewährt.
Sofern für Ihr Kind eine Kinderreha beantragt werden soll (nach Rücksprache mit der behandelnden Klinik / Arzt) werden bei der Deutschen Rentenversicherung folgende Unterlagen benötigt:
• Antrag auf Kinderrehabilitation (G200)
• Befundbericht (G612) sowie Honorarabrechnung (G600) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
• wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe, in Kopie
Sobald alle Unterlagen vollständig ausgefüllt sind, reichen Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung ein.