Hallo Manfred Klingspor,
vermutlich können Sie die Kinderjahre nicht gutgeschrieben bekommen.
Kinderjahre sollen den erziehenden Elternteil, der während der Kindererziehung keine Rente aufgebaut (oder seinen Rentenaufbau reduziert) hat, finanziell etwas "entschädigen".
Wenn Ihre verstorbene Frau niemals gearbeitet hat, Sie selbst aber immer in Lohn und Brot standen, dann ist die Zuordnung zu Ihrer Person kaum möglich.
Männer können Kinderjahre bekommen wenn:
- sie das Kind während der Erziehungsjahre überwiegend (also mehr als die Frau) erzogen haben
oder
- gemeinsam mit der Frau eine Erklärung über die Zuordnung der Kinderjahre (kann grds. nur für die Zukunft abgegeben werden) haben
oder
- die Frau vor 1986 verstorben ist.
Alle 3 denkbaren Fallgestaltungen scheinen bei Ihnen nicht zuzutreffen. Daher ist eine Zuordnung (bzw. Übertragung) der Kinderjahre zu Ihrem Rentenkonto nicht möglich.
Bei 4 Kindern empfehle ich aber eine Hinterbliebenenrente zu beantragen. Mit 4 vor 1992 geborenen Kindern sollte Ihre Frau die Wartezeit erfüllt haben und Sie somit einen Anspruch auf kleine Witwerrente haben (gibt es in den ersten 3 Monaten nach dem Tod immer ohne Einkommensanrechnung. Anschließend ist zu prüfen wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist. Ob dann noch eine Witwerrente übrig bleibt oder diese komplett gekürzt wird kann so nicht abgeschätzt werden).