Meine Ehefrau ist jetzt verstorben. Wir waren 40 Jahre verheiratet und haben 4 gemeinsame Kinder, alle vor 1992 geboren. Sie hatte nie gearbeitet und keine Rentenbeiträge gezahlt. Vermutlich hat sie auch kein Rentenkonto. Ich gehe noch arbeiten. Kann ich mir die Punkte bei der DRV gutschreiben lassen?
Gruß Manfred
23.02.2017, 14:53
Experten-Antwort
Hallo Manfred Klingspor, vermutlich können Sie die Kinderjahre nicht gutgeschrieben bekommen. Kinderjahre sollen den erziehenden Elternteil, der während der Kindererziehung keine Rente aufgebaut (oder seinen Rentenaufbau reduziert) hat, finanziell etwas "entschädigen". Wenn Ihre verstorbene Frau niemals gearbeitet hat, Sie selbst aber immer in Lohn und Brot standen, dann ist die Zuordnung zu Ihrer Person kaum möglich. Männer können Kinderjahre bekommen wenn: - sie das Kind während der Erziehungsjahre überwiegend (also mehr als die Frau) erzogen haben oder - gemeinsam mit der Frau eine Erklärung über die Zuordnung der Kinderjahre (kann grds. nur für die Zukunft abgegeben werden) haben oder - die Frau vor 1986 verstorben ist. Alle 3 denkbaren Fallgestaltungen scheinen bei Ihnen nicht zuzutreffen. Daher ist eine Zuordnung (bzw. Übertragung) der Kinderjahre zu Ihrem Rentenkonto nicht möglich.
Bei 4 Kindern empfehle ich aber eine Hinterbliebenenrente zu beantragen. Mit 4 vor 1992 geborenen Kindern sollte Ihre Frau die Wartezeit erfüllt haben und Sie somit einen Anspruch auf kleine Witwerrente haben (gibt es in den ersten 3 Monaten nach dem Tod immer ohne Einkommensanrechnung. Anschließend ist zu prüfen wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist. Ob dann noch eine Witwerrente übrig bleibt oder diese komplett gekürzt wird kann so nicht abgeschätzt werden).
23.02.2017, 15:24
von
Manfred Klingspor
Danke für die Info.
23.02.2017, 15:28
Experten-Antwort
Gerne
23.02.2017, 16:44
von
Konrad Schießl
Versuche, noch ein kleines Lichtlein auf zu stellen. Rentenwert West für 1 Entgeltpunkt 30,45 mal 8 Entgeltpunkte 243,60 Euro, dadurch mit 60% Witwerrente 146,16 Rente, wenn keine 40% Kürzung wegen Ihrem Einkommen erfolgt, dies wäre zu prüfen.
MfG.
23.02.2017, 16:44
von
Konrad Schießl
Versuche, noch ein kleines Lichtlein auf zu stellen. Rentenwert West für 1 Entgeltpunkt 30,45 mal 8 Entgeltpunkte 243,60 Euro, dadurch mit 60% Witwerrente 146,16 Rente, wenn keine 40% Kürzung wegen Ihrem Einkommen erfolgt, dies wäre zu prüfen.
MfG.
23.02.2017, 17:15
von
Lichtlein
@schiko Bitte keine Lichtlein. Advent ist vorbei wir haben Fasching. Helau :-)
23.02.2017, 19:11
von
W*lfgang
Zitiert von: Techniker
Anspruch auf kleine Witwerrente
änzend:
Nach 40 Ehejahren dürfte altersgemäß die große Witwerrente infrage kommen, vmtl. gingen Sie aber von 'einer kleinen' Witwerrente aus :-)
Gruß w.
25.02.2017, 09:31
von
GroKo
Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Techniker
Anspruch auf kleine Witwerrente
änzend:
Nach 40 Ehejahren dürfte altersgemäß die große Witwerrente infrage kommen, vmtl. gingen Sie aber von 'einer kleinen' Witwerrente aus :-)
Gruß w.
Na kannst das Klugscheissern nicht lassen.
25.02.2017, 18:34
von
W*lfgang
Zitiert von: GroKo
Na kannst das Klugscheissern nicht lassen.
...hmm?, an wen, an wen nur erinnert mich jetzt dieser inhaltsleere Satz?! ;-)
Gruß w.
26.02.2017, 08:06
von
GroKo
Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: GroKo
Na kannst das Klugscheissern nicht lassen.
...hmm?, an wen, an wen nur erinnert mich jetzt dieser inhaltsleere Satz?! ;-)