Ob Beiträge zu zahlen sind, richtet sich nach den Gesamtumständen der Berufsausübung sowie der Einkommensverhältnisse. Da die Ausgestaltung der Tätigkeit sehr vielschichtig ist, ist jeder Fall für sich zu prüfen, um eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen zu können. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.