Hallo urszula,
für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist.
Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wenn
- das Kind im Ausland erzogen wird und
- der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und
- während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland entrichtet werden.
Für die Kindererziehung in einem Mitgliedstaat der EU gelten weitere Ausnahmen. Gleiches gilt für Aussiedler aus Osteuropa. Wir empfehlen Ihnen daher, sich in jedem Fall an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.