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Kinderzeit

von Marianna05.08.2008 | 18:32
1258 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich bin jetzt auch endlich Rentnerin. Bei meinem Bescheid ist auch alles in Ordnung bis auf folgende tatsache: Ich habe 2 Kinder für die mir Zeiten zustehen. Diese Zeiten sind allerdings auch bei meinem Mann gespeichert (Rentner seit zwei Jahren). Nun bekomme ich also auch Leistungen hierfür - sollte ich gegen den Bescheid einen Einspruch erheben oder ist die Rentenversicherung nun selber Schuld? Danike

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marianna,

den Beiträgen von Schade und Max habe ich nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Schadeam 05.08.2008 | 19:07
wenn Ihre Darstellung so stimmt, dass Sie beide für dieselben Kinder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, liegt das daran, dass einer von Ihnen beiden (oder alle beide) irgendwann falsche Angaben gemacht haben. Dann ist einer der Bescheide falsch und muss, wenn es rauskommt aufgehoben werden und die Leistung wird entsprechend zurückgefordert. Zu argumentieren, die RV sei selbst schuld, scheint mir komisch - Sie haben doch was falsches angegeben, die RV hat vielleicht nicht genau geprüft? Wenn Sie ehrlich sind, melden Sie den Fehler. Aber vielleicht ist ja auch alles OK, weil der Mann die Kindererziehungszeit bekommt und Sie die Anrechnungszeit (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt)?
Maxam 05.08.2008 | 20:16
Auch wenn es die RV bisher nicht gemerkt hat, sie können davon ausgehen, dass die Datenabgleiche innerhalb der DRV immer besser werden, früher oder später kommt man darauf und dann haben Sie eine unnötige Überzahlung am Hals, sofern Ihre Darstellung so stimmt. Einen solchen Datenabgleich nach doppelt gespeicherten Kindern gab es meines Wissens vor ein paar Jahren schonmal. Mit entsprechenden Rückforderungen.
Rosannaam 06.08.2008 | 12:25
Den Datenabgleich gibt es immer noch. Voraussetzung ist, dass alle Angaben vom Ehegatten richtig erfaßt werden (was leider oftmals immer noch nicht geschieht!). Wenn im Fall von @Marianna der Ehemann schon länger Rente bezieht und die KEZ/BÜZ auch bei ihm berücksichtigt wurden, wird man wohl am sinnvollsten den Rentenbescheid von ihr nach § 45 SGB X zurücknehmen, um die Überzahlung so gering wie möglich zu halten. Die Schuldfrage ist hier übrigens absolut irrelevant. Ich würde @Marianna dringend raten, eine evtl. doppelte Anrechnung der KEZ/BÜZ umgehend bei ihrem RV-Träger zu melden.
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