Könnte es sein, dass Ihr Mann im Rahmen der Nato Mitglied der britischen Streitkräfte war?
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Könnte es sein, dass Ihr Mann im Rahmen der Nato Mitglied der britischen Streitkräfte war?
Die Bediensteten über-/internationaler Einrichtungen unterliegen nach jeweiliger Erklärung der Bundesrepublik Deutschland gem. der Verordnung über die Gewährung diplomatischer Vorrechte und Immunitäten im Bereich der Sozialen Sicherheit an durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geschaffene Organisationen vom 05.08.1985 (BGBL. II S. 961) nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht.
Im Grundsatz gilt für diesen Personenkreis, dass Kindererziehungszeiten nicht angerechnet werden können, solange sie Vorrechte genießen.
In Bezug auf die NATO ist zu beachten, dass Art. 13 ZA NATO TrStat auch die Familienangehörigen der Truppenangehörigen beziehungsweise des zivilen Gefolges er-fasst. Insofern sind die Mütter und Väter von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen, die während der Zeit der Kindererziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes zum Personenkreis des Art. 13 ZA NATO TrStat oder zu einem Personenkreis gehören, auf den diese Regelung entsprechend anzuwenden ist.
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