Konkrete Auskünfte in Steuerfragen können wir Ihnen leider nicht beantworten. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.
Allerdings können wir Ihnen mitteilen, dass der Staat Altersvorsorgesparern finanziell unter die Arme greift. Zum Beispiel mittels der Riester-Rente.
Das Förderkonzept der Riester-Rente sieht vor, dass zunächst einmal die Altersvorsorgezulage gewährt wird. Sie unterteilt sich in die Grundzulage für den Zulageberechtigten und in die Kinderzulagen für die Kinder. Diese Zulagen werden ihrem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben.
Gleichzeitig besteht ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug (gem. §10a Abs.1 EStG) im Steuerrecht, wonach Sie Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge steuermindernd geltend machen können.
WICHTIG: Wollen Sie die volle staatliche Förderung erhalten, so ist es zwingend erforderlich sowohl die Zulagen als auch mittels Steuererklärung den zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen.
Sofern Sie eine Kinderzulage erhalten haben, ist dies dem Finanzamt in der Steuererklärung auch mitzuteilen. Sie erhalten grundsätzlich die Zulage als Förderung, sollte allerdings die steuerliche Variante für Sie günstiger sein, zahlt das Finanzamt die Differenz zwischen bereits gezahlter Zulage und zusätzlicher Steuerersparnis im Lohnsteuerjahresausgleich mit aus.