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Kinderzulage Riester (Kindergeld nicht ganzjährig)

von jk24.09.2007 | 11:40
3389 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, wenn es für ein Kind Kindergeld gibt, bekommt man vom Staat eine Kinderzulage zu den Einzahlungen zur Riesterrente. Wie ist es, wenn man nicht das ganze Jahr Kindergeld bekommt (z. B. weil das Kind während des Jahres geboren wird, oder im Jahr seine Ausbildung beendet)? Ich kenne hier zwei Meinungen: a) Die Kinderzulage gibt es komplett, wenn man im Jahr mindestens für einen Monat Kindergeld bekommt. b) Die Kinderzulage gibt es nur gezwölftelt, entsprechend den Kindergeldmonaten. Was stimmt? Was auch immer richtig ist - Wo findet man die gesetzliche Grundlage und eine verständliche definitive Aussage zu diesem Thema? Gruß JK

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 25.09.2007 | 12:11

Von beiden Meinungen ist Antwort a) die richtige: Wenn man mindestens einmal im Jahr Kindergeld erhält, steht die ungekürzte Zulage für das ganze Jahr zu. Erforderlich dafür ist allerdings, dass sich die Eltern untereinander einig sind, wer diese Zulage erhalten soll und dass der erforderliche Eigenbeitrag geleistet wird.

Niedergeschrieben sind die Regeln zur Riesterrente in den §§ 81 ff. des Einkommensteuergesetzes, wobei auch vieles in Dienstanweisungen niedergeschrieben ist

Moderatoren-Antwortam 26.09.2007 | 10:36

Einen Link haben wir leider nicht. Gemeint sind die Kommentierungen der Gesetze und die Auslegungen der Behörden, wie z.B. die BMF-Schreiben. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie vielleicht unter www.bundesfinanzministerium.de

2 Antworten

jkam 25.09.2007 | 15:53
Danke für Ihre Information! "... wobei auch vieles in Dienstanweisungen niedergeschrieben ist" gibt es dazu einen Link? Mitfreundlichem Gruß JK
JKam 26.09.2007 | 20:24
Jetzt habe ich längere Zeit dort gesucht, aber es ist nichts Eindeutiges zu finden. Gruß JK
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