Hallo,
wenn es für ein Kind Kindergeld gibt, bekommt man vom Staat eine Kinderzulage zu den Einzahlungen zur Riesterrente.
Wie ist es, wenn man nicht das ganze Jahr Kindergeld bekommt
(z. B. weil das Kind während des Jahres geboren wird, oder im Jahr seine Ausbildung beendet)?
Ich kenne hier zwei Meinungen:
a) Die Kinderzulage gibt es komplett, wenn man im Jahr mindestens für einen Monat Kindergeld bekommt.
b) Die Kinderzulage gibt es nur gezwölftelt, entsprechend den Kindergeldmonaten.
Was stimmt?
Was auch immer richtig ist - Wo findet man die gesetzliche Grundlage und eine verständliche definitive Aussage zu diesem Thema?
Gruß JK