Mein Mann und ich habe 2008 je einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Wir beziehen beide ALGII. Damit uns das Kindergeld für unsere Tochter (21) nicht als Einkommen angerechtet wird, sie zudem auswärts lebt, dort studiert und finanziell nicht von uns unterstützt werden kann, ist sie selbst die Bezugsberechtigte des Kindergeldes.
Können wir trotzdem die Kinderzulage für einen Riester-Vertrag beantragen?
Vielen Dank schon im Voraus für etwaige Antworten!