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Kinderzulage Riesterrente bei Auslandsaufenthalt

von alsterdampfer21.12.2007 | 00:12
1347 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, Ich bin entsandter Beamter und z.Zt. bei der Europäischen Kommission tätig. Meine Frau ist im Erziehungsurlaub. Wir leben beide in Belgien und beziehen daher z.Zt. auch kein deutsches Kindergeld. Wir möchten nun gerne eine Riesterrente abschließen. Können wir bei Abschluß einer Riesterrente trotzdem die Kinderzulage für die Dauer unseres Aufenthaltes in Belgien in Anspruch nehmen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, müssen Sie grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Für Einzelheiten zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge wenden Sie sich bitte an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

1 Antworten

pro-fess-oram 21.12.2007 | 09:38
Riestern im Ausland ist nicht möglich
Deutsche Rentenversicherung
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