Hallo,
mein Vater verstarb vor knapp zwei Monaten. Wir haben noch keine Vorschusszahlung beantragt. Meine Mutter steht die große Witwenrente zu. Beide geboren nach 1939 vor 1955. Eheschließung 1962. Die Hinterbliebene bezieht seit 2012 geringfügige deutsche gesetzliche Rente. Bei dessen Berechnung der Entgeltpunkte wurden zwei von vier Kindern Erziehungszeiten berücksichtigt. Meine Frage steht ihr dennoch ein monatlichen Kinderzuschlag für zwei ihrer Kinder ( 55€+27,50€). Ist es hier ohne Bedeutung, dass bei der Berechnung ihrer persönlichen/eigenen Rente von knapp 260€ Kindererziehungszeiten berücksichtigt worden sind? Steht ihr dennoch der Kinderzuschlag zu bei der Hinterbliebenenrente? Juristisch müsste ihr das zustehen, bin mir aber nun unsicher.