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Experten-Antwort

Kinderzuschlag R120

von Sahra08.08.2012 | 16:22
1889 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort auf die Frage: Welches Folgeformular für die weitere Bewilligung der Erwerbsminderungsrente nötig ist? Warum benötigt die Rentenversicherung Bund die Angabe, ob ich Kinderzuschlag für mein Kind erhalte? Hat das Auswirkung auf den neuen kommenden Bescheid? Vielen Dank für Ihre Antworten schon jetzt. Gruß Sahra

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sahra,

vermutlich wurde in dem Fragebogen nach einem Anspruch auf Kinderzuschuss und nicht nach einer Kinderzulage gefragt.

Rentner, die vor dem 01.01.1992 bereits einen Kinderzuschuss mit der Rente ausgezahlt bekamen, erhalten diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 270 Sechstes Sozialgesetzbuch ggf. weiterhin.

Sofern Sie vor dem 01.01.1992 nicht bereits Rentnerin waren, trifft diese Frage nicht auf Sie zu.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sahra,

der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit gewährt, wenn bei bestehendem Kindergeldanspruch durch die Zahlung des Kinderzuschlages der Eintritt von Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch vermieden werden kann.

Durch die Fragen unter Ziffer 4 wird geprüft, ob es andere Stellen gibt (z.B. die Agentur für Arbeit), die ggf. einen Anspruch auf Estattung ihrer Leistungen aus einer möglichen Rentennachzahlung haben können.

Eine mögliche Rentennachzahlung wäre somit zunächst nicht an den Rentner auszuzahlen, sondern für einen evtl. Erstattungsanspruch der anderen Stelle einzubehalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

mimiam 08.08.2012 | 16:54
Es wird sehr wohl nach einem Kinderzuschlag gefragt: Frage 4.6: Beziehen Sie einen Kinderzuschlag zum Kindergeld von der Familienkasse?
Deutsche Rentenversicherung
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