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Experten-Antwort

kINDESGEBURT NACH EMR

von motou26.01.2011 | 13:53
1550 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo bin nach em-rente vater geworde wie wrkt es auf meine rente? was soll ich unternehmen? danke im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2011 | 15:15

Hallo Motou,

grundsätzlich werden Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten den Versicherungszeiten der leiblichen Mutter zugeordnet. Durch eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung dieser Zeiten kann auch eine Anerkennung beim Vater erfolgen. Diese Anerkennung wirkt sich allerdings nicht auf die Höhe Ihrer laufenden Erwerbsminderungsrente aus. Zeiten, die nach Rentenbeginn zurückgelegt worden sind, wirken sich erst auf einen späteren Leistungsfall (Altersrente oder Hinterbliebenenrente) aus.

Ob sich die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten rentensteigernd auf einen späteren Leistungsfall auswirken, kann ohne Informationen über Ihr Versicherungsleben sowie Kenntnis der zum späteren Leistungsfall geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht beurteilt werden.

Sollte bei Ihrer Rente für die Pflegeversicherung noch nicht der Beitragsabzug i.H.v. 1,95 % aufgrund von Elterneigenschaft berücksichtigt sein, so müssen Sie noch eine Fotokopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden.

2 Antworten

oder soam 26.01.2011 | 14:20
Wenn es das erste Kind ist, dann der DRV unter Vorlage der Geburtsurkunde und Angabe der eigenen VSNR anzeigen, damit künftig der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung wegfällt (sofern in der gesetzlichen PV). Wenn Sie das Kind erziehen, so wirken sich evtl. Kindererziehungszeiten (und BÜZ) erst nach einem neuen Leisutngs- oder Versicherungsfall (z.B Altersrente) aus. Evtl. an die Zulage denken, wenn Sie über die EM-Rente 'riestern'.
RFn am 26.01.2011 | 14:17
Herzlichen Glückwunsch, auch an die Mutter. Sie brauchen nichts unternehmen, auf die Rente hat das keine Auswirkung. Die Mutter müsste von der RV einen Brief erhalten haben oder noch bekommen, in dem über die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten und die Möglichkeit der Zuordnung derselben auf eines der Elternteile informiert wird. Da in der Regel an eine EM-Rente eine Altersrente anschliesst und deshalb die KEZ nichts oder nicht viel bei einer späteren Altersren bringt, empfehle ich, die KEZ/BÜZ bei der Mutter zu belassen.
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