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KK Beirag bei EMR u. BU

von Heiko28.06.2008 | 09:50
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, zur Zeit beziehe ich Krankengeld und eine Rente meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich muss jetzt in die Reha. Wenn dort keine Besserung erziehlt werden kann gilt der Rehaantrag als Rentenantrag. Wenn ich dann anstatt Krankengeld eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wie Berechnet sich dann der KK Beitrag? Spielt bei der Berechnung die private BU eine Rolle oder wird der KK Beitrag nur nach der EMR berechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Damit Sie als Rentenantragsteller und Rentner weiterhin den umfassenden Schutz Ihrer Krankenkasse genießen können, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes pflichtversichert. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, ist es in der Regel möglich, eine bestehende Versicherung bei einer Krankenkasse freiwillig fortzusetzen.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bietet Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung den erforderlichen Krankenversicherungsschutz. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes in der KVdR erhält der Rentner von der Krankenkasse grundsätzlich die Leistungen, die diese auch den übrigen Mitgliedern, wie zum Beispiel den pflichtversicherten Arbeitnehmern, gewährt.

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den besteht auch in der sozialen Pflegeversicherung eine Versicherung.

Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme in die KVdR vorliegen trifft die Krankenkasse.

Bei pflichtversicherten Rentnern werden die Beiträge aus der Rente und etwaigen Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit berechnet. Das gilt auch, wenn eine Krankenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften ( z.B. wegen einer Beschäftigung ) besteht.

Die Beiträge aus der Rente bestimmen sich nach der Höhe der monatlichen Bruttorente. Bei versicherungspflichtigen Rentnern wird als Beitragssatz für die Beiträge aus der Rente der allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse berücksichtigt. Den Krankenversicherungsbeitrag tragen der Rentenversicherungsträger und der Rentner jeweils zur Hälfte.

Darüber hinaus ist seit 01.01.2005 aus der Rente ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,9 vom Hundert zu entrichten, den der Rentner alleine zahlt. Der Rentenversicherungsträger behält die Beiträge aus der Rente ein und leitet sie an die jeweilige Krankenkasse weiter.

Detailfragen bitten wir an Ihre Krankenkasse zu richten. Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

10 Antworten

?am 28.06.2008 | 11:30
Warum fragen Sie nicht einfach Ihre Krankenkasse, was sie von Ihnen haben will?
Schadeam 28.06.2008 | 12:12
aber dennoch trifft die Krankenkasse die Entscheidung: Sind Sie als Rentner pflichtversichert, wird der halbe Beitragssatz der Kasse von der Rente abgezogen (+0,9% Sonderbeitrag). Sind Sie freiwillig versichert, entscheidet so wie so die Kasse über den Beitrag und darüber, welche Einnahmen beitragspflichtig sind oder nicht.
Heikoam 28.06.2008 | 11:52
@? Weil ich gerne wissen möchte was auf mich zukommt. Ich beziehe ja noch Krankengeld und es ist gut möglich, das ich nach der Reha (sollte diese keine Besserung bringen) meine Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird und dann stellt sich diese Frage.
Heikeam 28.06.2008 | 10:07
Hallo Heiko, kurze frage zur Klärung. Sie sind gesetzlich krankenversichert und waren dies schon immer? Heike
Heikoam 28.06.2008 | 18:21
Wie wird man den in der Regel als EM Renter gesehen, als Pflichtversicherter oder als Freiwilligversicherter?
Heikeam 28.06.2008 | 20:07
Hallo Heiko, wir drehen uns irgendwie im Kreis. Die Beantwortung Ihrer Frage ist abhängig wie Sie in der Vergangenheit versichert waren. Siehe mein Beitrab von heute morgen. Heike
Schadeam 28.06.2008 | 21:08
und das entscheidet Ihre Krankenkasse. Sie sind als Rentner pflichtversichert, wenn Sie in der 2. Hälfte Ihres Berufslebens 90% der Zeit gesetzlich kv waren.
Heikoam 29.06.2008 | 10:43
Ich bin 37 und war schon immer bei der AOK pflichtversichert. Die Wartezeiten sind erfüllt. Ich wurde von der KK aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. da in 2 Monaten mein Krankengeldanspruch ausläuft. Sollte also bei der Reha keine Besserung erzeilt werden können , wird mein Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Ich erhalte wie bereits erwähnt eine private BU Rente. Zur Zeit bin ja noch pflichtversichert und somit wird die BU Rente bei der KK nicht berücksichtigt. Jetzt zur Ausgangsfrage. Was passiert wenn ich eine EMR erhalten sollte, bleibe ich pflichtversichert oder wird man als EMR als freiwilliges Mitglied angesehen?
Schadeam 29.06.2008 | 13:46
ja, wenn das so ist, wird die Kasse auf Pflichtversicherung entscheiden. Wenn Sie "immer als Arbeitnehmer pflichtversichert waren", dann waren Sie doch auch 90% von der 2. Hälfte Ihres Arbeitslebens Pflichtmitglied bei der AOK. Somit sollte doch alles geklärt sein,
Heikeam 29.06.2008 | 13:51
Jetzt geht es einfach zu erläutern. Bei dieser Konstellation erfüllen Sie als Rentner die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung. Dies bedeutet konkret: Sie zahlen den halben Beitragssatz Ihrer Kasse (2009 evtl. ja ein Einheitssatz) von Ihrer Rente. Die ander Hälfte trägt der RV-Träger(quasi wie bisher der Arbeitgeber). Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Sie alleine. Entscheidende Frage für Sie war aber auch: was ist mit sonstigen Einnahmen. Aus Ihrer privaten BU-Rente, aber auch aus sonstigen Einkünften wie Vermietung, Zinsen usw. sind keine Beiträge zu zahlen. Dies ist bei freiwillig Versicherten tatsächlich anders. Alles Klar? Dann noch einen schönen Sonntag. Heike
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