Krankengeld und Versichertenrente sind grundsätzlich als Einkommen bei der Steuer anzugeben. Nur die tatsächlich erhaltene Leistung ist "zugeflossen" und unterliegt der Besteuerung. Das Krankengeld wurde nachträglich zur Rente gemacht. Da wir keine Steuerberatung durchführen dürfen, verweisen wir an den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein. Konkrete Fragen werden auch direkt beim Finanzamt beantwortet!