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Experten-Antwort

kk erzwingt rehe antrag

von manuela gatz05.02.2014 | 15:15
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4 Antworten

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meine kk hat mich aufgefordert, innerhalb von 10 tagen einen ausgefüllten reha antrag an sie zurück zu senden. diese frist reicht mir aber nicht. ich habe gelesen, dass man eigentlich eine frist von 10 wochen hat? wenn ich nun diese frist einfordere, kann die kk mir dann das kg verweigern? und MUSS ich den antrag der kk zurück senden, oder kann ich den direkt zur drv senden?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die 10-Wochen-Frist, die Ihnen die Krankenkasse setzen kann, ergibt sich aus § 51 SGB V.

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3 Antworten

Xam 05.02.2014 | 15:27
Auch wenn manche Krankenkassen die Frist im eigenen Interesse immer wieder ganz gerne verkürzen - Sie haben 10 WOCHEN Zeit! Sie sollten die 10 Wochen Frist bei Ihrer Krankenkasse mit Hinweis auf den § 51 Abs. 1 SGB V einfordern. Ihre Krankenkasse kann die Krankengeldzahlung erst einstellen, falls Sie innerhalb der Frist von 10 Wochen keinen Antrag stellen.
manuela gatzam 05.02.2014 | 15:40
ich habe mich jetzt noch einmal gründlich eingelesen. sehe ich das richtig, wenn die eu renterückwirkend bewilligt werden würde, würde die nachzahlun mit dem kg verrechnet werden. soweit so gut. was ist aber, wenn das kg höher ist, als die eu-rente? habe ich dann einen berg schulden? wie lange kann denn die drv die eu-rente rückwirkend bewilligen?
Xam 05.02.2014 | 15:46
Wird die Rente rückwirkend bewilligt und überschneiden sich somit Krankengeld- und Rentenzahlung, kann die Krankenkasse auf die Nachzahlung einen Erstattungsanspruch geltend machen. Allerdings nur bis Höhe des Krankengeldes, welches Sie zeitgleich bezogen haben. Mehr kann die Krankenkasse nicht zurückfordern.
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