Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

KK schickt mich zum AA

von Dieter09.08.2008 | 10:51
1207 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, aufgrund einer Erkrankung bin ich bereits 17 Mon krankgeschrieben und mir droht im September die Aussteuerung. Ich soll mich jetzt beim Arbeitsamt melden. Ich bin ungekündigt und weiterhin AU. Bin ich dann trotzdem eine Fall für das AA? Ich bin seit 10 Jahren im ÖD.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

Dem Beitrag von Brille ist grundsätzlich nichts hinzuzufügen. Zu Ihrer ergänzenden Frage: Ein sich ggf. ergebender Differenzbetrag zwischen Arbeitslosengeld und EM-Rente ist von Ihnen nicht zu erstatten (wie auch von Realist dargestellt).

4 Antworten

Dieteram 09.08.2008 | 10:57
Parallel habe ich aufgrund der Empfehlung meines Arztes einen EM Anrtag gestellt. Ich habe hier gelesen, dass bei Bewilligung erst nach 7 Mon eine Leistung erfolgt. Wie verhält sich das ?
Brilleam 09.08.2008 | 13:52
Hallo Dieter! Die KK leistet wegen AU wegen ein und der selben Krankheit max. bis zur 78. Woche (incl. Entgeltfortzahlung). Der Verweis auf die AA erfolgt gem. § 125 SGB III. Spätestens die AA hätte Sie zur Antragstellung wegen EM aufgefordert - legen Sie beim Termin dort einfach die Antragsbestätigung vor, dann haben Sie bis zur Entscheidung durch die RV Ihre Ruhe. Haben Sie vor dem EM-Antrag einen Nettovergleich zwischen ALG und EM-Rente gemacht? Falls das ALG höher sein sollte, so waren Sie u.U. etwas voreilig - die Sache mit der Antragstellung ist maches Mal ein Spiel auf Zeit, eben gerade dann, wenn eine befristete EM-Rente herauskommen sollte, welche tatsächlich erst mit dem 7. Monat nach vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen zu laufen beginnt: § 101 Abs. 1 SGB VI: (1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Entscheidend wird bei Bewilligung also die Frage sein, wann der 'Leistungsfall' eingetreten ist.
Dieteram 09.08.2008 | 14:27
Vielen dank für die umfangreichen Infos!!! Die KK riet mir zur parallelen Antragstellung bei dem AA, da der Ausgang des EMR Verfahrens ungewiss sei. Ich gehe sowieso davon aus, dass der EMR Antrag erstmal abgelehnt wird und mit Widerspruch, ggf Gericht etc. dürften einige Monate in Land gehen. Muss ich ggf. den Differenzbetrag zwischen ALG und EMR zurückzahlen?
Realistam 09.08.2008 | 14:51
Zurückzahlen brauchen Sie nichts, da der Erstattungsanspruch der BA gegenüber der DRV auf den Nachzahlungsbetrag begrenzt ist!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026