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KK und Reha

von steffi05.09.2012 | 20:05
1963 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, ich erhalte eine unbefristete emr. jetzt war ich 3 wochen im kh, neurologie, mit gehirn op und anschließender hemiparese. die klinik will mich zur reha schicken. die reha läuft uber die kk, nicht über die drv. bekommt die drv den abschlußbericht aus der reha einrichtung? danke steffi

5 Antworten

Sozialrechtleram 05.09.2012 | 20:25
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf die Reha-Klinik keinen Bericht an die DRV schicken. Es schadet auch nicht, gleich im Vorfeld auf die Möglichkeiten einer Fachaufsichtsbeschwerde und den Klageweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinzuweisen, damit man in der Klinik gar nicht erst auf dumme Gedanken kommt.
???am 06.09.2012 | 07:47
Wenn die Kur über die KK läuft, bekommt die DRV keinen Entlassungsbericht. Wieso sollte sie auch.
Klaus-Peteram 06.09.2012 | 09:10
Das Krankenhaus wird bestimmt keine Reha sondern eine AHB ( Anschlussheilbehandlung ) für Sie beantragt haben. Das wird üblicherweise nach OP;s wie der ihren direkt vom Krankenhaus angeleiert. Die AHB müssen Sie auch spät. 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus antreten. Wenn Die KK die AHB/Reha bezahlt, sollten/können Sie in der Klinik der Weitergabe des Rehaberichtes an die RV untersagen. 100% sicher können Sie dann aber trotzdem nicht sien. Es gibt viele verschlungene Wege wie die RV in den Besitz eines AHB/Rehaberichtes kommen kann. Denken Sie auch daran, das event. ihre unfr. EM-Rente ja jederzeit überprüft werden könnte. Manche unbefr. Rente werden ja turnusgemäss im 2-Jahresryhtmus gepürft. Und dort im Fragebogen wird nach ärztlichen - ambuland und stationären - Behandlungen in den letzten 2 Jahren gefragt. Spätestens dann müsste Sie diese AHB/Reha dann der RV offenbaren. In irhem Falle sehe ich aber aufgrund der schwere der Erkrankung keine Gefahr für ihre EM-Rente. Da sollten Sie sich keinerlei Sorgen machen. Die sind eigentlich völlig unbegründet.
Mabusteram 06.09.2012 | 13:17
Die RV wird keinen Bericht zum Rehaaufentahlt bekommen. Auch die Krankenkasse wird trotz Eigenschaft Kostenträger keinen Bericht erhalten. Ich habe vorsorglich bei meiner KK-Reha darauf extra hingewiesen, und so wurde es auch befolgt. Allerdings kann die RV bei den Überprüfungs- und Verlängerungsaktionen nach Rehateilnahmen fragen, auch wenn sie nicht Kostenträger war. Und wie es sich dann verhält, weiss ich allerdings nicht. Man muss m.E. dann wahrheitsgemäß angeben, dass man auf Reha war. Ob dann die Einsicht über den Behandlungserfolg verlangt werden darf, weiss ich nicht...
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