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KK verlangt Reha-Antrag bei DRV; ich möchte Mutter-Kind-Kur

von mk7101.03.2010 | 14:49
2823 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich selbst bin seit 4 Monaten AU. Meine KK hat mich, nach Begutachtung durch den MD, zur Antragstellung einer (orthopädischen) Reha-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert. Ich mache zur Zeit Physio-, Psychio- und Schmerztherapie. Ich habe 4 Kinder zwischen 7 und 12 Jahren, teilw. ADS, teilw. hochbegabt, teilw. LRS - alles mit entsprechenden Problemen in Familie und Schule, so dass mich neben meinen gesundheitlichen auch diese kindbezogenen Probleme stark beschäftigen. Es gibt auch einen Papa dazu, allerdings ist er in der ganzen Problematik keine Hilfe, da er selbst starke Symptome eines ADS zeigt - mit entsprechenden (negativen) Auswirkungen auf das Familienleben. Ich kann und will daher meine Kinder nicht mit dem Papa für mehrere Wochen alleine zu Hause lassen. Auch die Kinder wollen dies nicht, da es während meiner Abwesenheit keine klaren Strukturen im Tagesablauf gibt, so dass es zu massiven Problemen zwischen Kindern und Papa, den Kindern untereinander und in der Schule kommt. (Entsprechende schlechte Erfahrungen mussten wir bei meinen letzten KH-Aufenthalten von je max. 10 Tagen Dauer leider sehr massiv machen.) Fazit: Ich denke, eigentlich wäre eine Mutter-Kind-Kur (bei der meine orthopädischen Probleme natürlich adäquat behandelt werden können) die geeignetere Maßnahme, da hier auch entsprechende psychologische Hilfen für mich und meine Kinder gegeben wären und wir einiges für den Alltag mitnehmen könnten, was sich wiederum positiv auf meine Schmerzen und damit auf meine Gesundheit auswirken würde. Frage: Ist eine Mutter-Kind-Kur in meinem Fall, in dem mich die KK bereits zur Reha-Antragstellung bei der DRV aufgefordert hat, noch möglich und wenn ja, wie gehe ich am besten vor, um eine Kur für mich und meine Kinder genehmigt zu bekommen? Mit freundlichem Gruß mk71

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mk71,

eine sogenannte "Mutter-Kind-Kur" gehört nicht zum Leistungskatalog der Rentenversicherung. Diese Maßnahmen führen die Krankenkassen durch.

Der Rentenversicherungsträger kann grundsätzlich - bei Vorliegen der Vorausetzungen - medizinische Rehabilitationsleistungen für Sie (Kur) oder Ihre Kinder (Kinderheilverfahren) durchführen. Hiebei kann im Einzelfall die Begleitung durch ein Kind medizinisch anerkannt werden oder auch die Begleitung durch einen Elternteil bei einem Kinderheilverfahren medizinisch notwendig sein. Dies entscheidet der Rententräger nach den Erfordernissen im Einzelfall.

Wir empfehlen Ihnen den Sachverhalt erneut mit Ihrer Krankenkasse zu erörten.

14 Antworten

checkam 01.03.2010 | 15:14
vielleicht sollte das jugendamt helfen???
Dickeram 01.03.2010 | 15:31
Gibt es beim Gsundheitsamt Ihrer Stadt keinen jugendärztlichen Dienst? Dort könnten Sie sich besser beraten lassen, sonst notfalls beim Jugendamt. Aber die Frist, die die Kasse setzt, unbedingt einhalten!
Renten-Fachmannam 01.03.2010 | 15:32
Legen Sie dasselbe, was Sie hier geschrieben haben, dem Reha-Antrag bei. und beantragen Sie für die Zeit der Massnahme eine rund um die Uhr anwesende Pflegemutter. Stellen müssen Sie den Reha-Antrag, sonst stellt die KK die Leistungen ein. Vielleicht bekommen Sie auch eine Ablehnung zu einer Reha-Massnahme, dann wäre Ihr Problem vorerst gelöst.
DRVam 01.03.2010 | 21:21
Eine Mutter-Kind Kur fällt nichtt in die Zuständigkeit der DRF.Das is Sacher der Krankenkasse.Sie als Versicherte können eine Reha-Leistungen erhalten.Ihr Kind wäre dann aber nur Begleitperson.Die Begleitperson wird aber nicht behandelt.Beantragen Sie ein Familienreha.Dabeu kann Ihre gesamte Familie mitbehandelt werden.
Batrixam 01.03.2010 | 21:22
Man könnte auch zusätzlich zum eigenen Reha-Antrag für jedes Kind eine Kinder-Reha beantragen. Alle Anträge zusammen einreichen mit entsprechendem Anschreiben dazu (so, wie Sie es oben beschrieben haben) und der Bitte, mit den Kindern zusammen in Reha fahren zu können. Eine Garantie, dass es so funktioniert gibt es natürlich nicht. Hilfsweise könnte man aber auch im Rahmen der "Haushaltshilfe" die Unterbringung der (bis 12 Jahre alten) Kinder in der Klinik beantragen. MfG, Batrix
Dickeram 01.03.2010 | 22:47
Vermutlich beziehen Sie Krankengeld, wenn die Aufforderung der Kasse kommt. Ich schätze mal (weiß es natürlich nicht), dass die KK mit einer Kur mit Kindern nicht einverstanden sein wird. Wenn die KK Antragstellung bei der DRV verlangt, soll in der Reha ja ganz wesentlich auch Erwerbsfähigkeit geprüft werden (Reha ist übrigens anstrengend!) Wenn Sie mit dem Jugendamt sprechen, kann von dort auch stundenweise eine Famiilienhilfe zur Betreuung der Kinder zuhause organisiert werden.
Hallo?!am 02.03.2010 | 12:34
Steht das so nicht schon unter DRV?Lesen Sie sich gerne selber oder wie?
Hallo !?am 02.03.2010 | 13:02
Kleines Quiz : Was ist der Unterschied zwischen den "Usern" DRV und Expertin ? Na ? Na ? Und ? Kommen sie drauf ? KLeiner Tipp : Gucken Sie mal auf das Symbol vor dem Betreff. Und ? Jetzt ? Na ? Noch ein Tipp : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Lesen sie mal ganz genau, da steht was von "... Hier antworten Ihnen erfahrene Beraterinnen und Berater..." Oder hier : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. "...von erfahrenen Experte...beantwortet..." Und leuchtet Ihnen jetzt langsam ein, warum "Expertin" geantwortet hat ?
Neam 02.03.2010 | 14:51
Ne
Andersam 02.03.2010 | 14:53
Diese sogennantenExperten kochen wenn überhaupt auch nur mit Wasser.Wenn sich DRV etwas anders ausgedrückt hat bleibt es Innhaltlich trotzdem das selbe in der Aussage.Aber im Beamtenstaat iss das halt mal so.Da gönnt man dem aus der arbeitenden Bevölkerung nischt.
Hallo !?am 02.03.2010 | 14:58
Mit Verlaub, aber so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen. Wenn jemand in einem Expertenforum eine Frage an eine/n Expertin/Experten stellt, dann ist es sein gutes Recht, auch eine entsprechende Expertenantwort zu erhalten. Ich frage mich wirklich, wo genau ihr Problem liegt..... Wenn sie zum Arzt gehen und Ihnen im Wartezimmer ein Mitpatient sagt, dass sie chronische Bronchitis haben, beschweren sie sich dann auch beim Arzt, ob er sich gerne reden hört, wenn er zu der gleichen Diagnose kommt ?
A joam 02.03.2010 | 19:46
a bisserl bläd geht scho no.Jo mai.Wenn es auch erscht der Märzen ischt.Sie Exberte.
Frag mal den Mannam 03.03.2010 | 08:00
Hallo, mich würde liebend gerne die Betrachtungsweise deines Mannes zu deinen Ausführungen interessieren. So wie du schreeibst, müsste er in Reha gehen!!!
mk71am 03.03.2010 | 13:23
Stimmt! Aber leider ist er Selbstständig und kämpft jeden Monat neu ums Überleben, so dass er 1. keine Zeit hat (weil er ja keinen finanziellen Ausgleich hätte wie wir mit z.B. Übergangsgeld) und 2. fehlt ihm bis heute die endgültige Einsicht, dass er Hilfe dringend nötig hat. Aber ich habe den Eindruck, zumindest an der Einsicht ändert sich ganz langsam was ;-)
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