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Experten-Antwort

KKV nach jahrelanger Versicherungslosigkeit

von Anna05.06.2018 | 23:23
397 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Mein Cousin war früher selbständig, also privat krankenversichert. Dann verschuldete er sich und kündigte seine Krankenversicherung. Er war nun 20 Jahre ohne KKV und ohne Einkommen, lebte bei seiner Freundin. Nun trennt si h die Freundin. Mein Cousin ist jetzt 56, hat keine Arbeit und ist nicht krankenversichert. Ab August ist er ohne Wohnung. Er ist ein patenter Kerl. Ich glaube, er könnte gut noch einen Job finden. Welche KKV ist möglich? Seit der Trennung bezieht er ALG 2. Danke für Ihre Hilfe!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.06.2018 | 10:26

Hallo Anna,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine gesetzliche Krankenkasse.

7 Antworten

chiam 06.06.2018 | 00:07
Das gehört thematisch nicht in dieses Forum, da es die Kranken- und nicht die Rentenversicherung betrifft. Das Stichwort heißt „Basistarif“. Ein spezieller, gesetzlich vorgegebener Tarif der privaten Krankenversicherer, in dem prinzipiell jeder unabhängig von Vorerkrankungen aufgenommen werden muß. Teuer und mit Leistungen auf GKV-Niveau, der Beitrag wird aber im Rahmen von Alg 2 und Grundsicherung ermäßigt und übernommen. Da er zuletzt privat versichert war und die 55 überschritten hat, ist es nahezu unmöglich, noch in die GKV zu kommen.
chiam 06.06.2018 | 00:41
Im Prinzip schon, ab 55 aber nicht mehr unbedingt, wegen § 6 Abs. 3a SGB 5. Allenfalls dessen Satz 2 könnte ihm helfen, je nach den genauen Umständen. Bei Experten für Krankenversicherung nachfragen …
Onkel Ottoam 06.06.2018 | 00:07
In Deutschland herrscht seit vielen Jahren eine KV-Pflicht. Daher sind bei ihm inzwischen eine Menge Schulden aufgelaufen. Aber wenn er Alg II bezieht wird er doch über das Jobcenter versichert?
???am 06.06.2018 | 07:05
Sollte er tatsächlich wieder eine Arbeit finden, könnte auch wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV eintreten.
chiam 06.06.2018 | 07:39
Im Prinzip schon, ab 55 aber nicht mehr unbedingt … Ach so, das sagte ich schon?
Schorscham 06.06.2018 | 10:51
Siehe dort: https://www.finanztip.de/krankenversicherung/keine-krankenversic… Unverständlich, warum er keine staatlichen Fürsorgeleistungen beantragt hat oder, falls keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB_II/SGB_XII bestand, zumindest Infos von einer Krankenkasse eingeholt hat. Er hatte unverschämtes Glück, dass er während der KV-losen Zeit keine schwere Krankheit und keinen schweren Unfall erlitten hat. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen. MfG
W*lfgangam 06.06.2018 | 21:25
Hallo Anna, im Rahmen von Leistungen nach dem SGB 2 (ALG2) ist die KV doch schon geregelt und steht im ALG2 drin stehen, zu welcher KK er angemeldet worden ist. Einfach mal den Bescheid nachlesen ... Gruß w.
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