Sofern Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, behält Ihr Rentenversicherungsträger die Beiträge von der Rente ein und führt sie an die zuständige Krankenkasse ab. Dieses können Sie auch aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, finden Sie dort neben der Bruttorente auch den zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag, der damit auch die Höhe Ihrer Nettorente festlegt. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich doch einfach telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen gerne weiterhilft.
Falls Sie den Anwort-Beitrag vom Teilnehmer "Antonius" gelesen haben sollten: Als Rentnerin sind Sie nicht automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Richtig ist, dass Sie mit einem Blick in Ihren Rentenbescheid prüfen können, ob in Ihrem Falle Versicherungspflicht besteht.