Hallo Heinz,
in der Regel werden Versicherte spätestens ab dem 43. Lebensjahr über die bisher gespeicherten Zeiten informiert. Bei Lücken/fehlenden rentenrechtlichen Zeiten (z. B. Schule, Studium, Beschäftigungszeiten) haben Sie die Möglichkeit dies dem Rentenversicherungsträger gegenüber mitzuteilen. Sofern in den fehlenden Zeiträumen entsprechende rentenrechtliche Zeiten vorlagen können Sie dies unter Vorlage entsprechendender Nachweise oder Unterlagen ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Für fehlende Schulzeiten reicht in der Regel das Abschlusszeugnis Sollte dies nicht mehr vorliegen, teilen Sie den Name und die Anschrift der damals besuchten Schule mit. Bei fehlenden Beschäftigungszeiten reichen Sie am besten die DEVO/DÜVO Mitteilung oder andere aussagekräftige Unterlagen wie z.B. Lohnnachweise, Steuerkarte etc nach. Bitte geben Sie auch an bei welcher Krankenkasse Sie in dieser Zeit ggf. versichert waren.