Ich habe die Information bekommen, dass bestimmte Zeiten meines Versicherungskontos nicht geklärt sind.
Es handelt sich dabei um einen Zeitraum in dem ich im Erziehungsurlaub mit meiner ersten Tochter war. Meine Tochter wurde am 13.09.2004 geboren. Der ungeklärte Zeitraum betrifft Dezember 2004 bis Dezember 2005.
Die beigelegten Anträge V100, V800 und V805 habe ich ausgefüllt.
Mein Problem besteht im Antrag V410- Fällt dieses ungeklärte Jahr unter den Punkt "Anrechnungszeiten die nicht enthalten sind-Schwangerschaft, Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen" oder nicht? (Was sind die "jeweiligen SChutzfristen?")
Oder ergibt sich das fehlende Jahr auf Grund meines Antrags V810 auf Feststellung von Kindererziehungszeiten?
Vielen Dank für die Hilfe!