Hallo User Gerd. R,
wie Ihnen User senf-dazu bereits mitgeteilt hat, werden aus einer geringfügig, versicherungsfreien Beschäftigung nicht nur Monate für die Wartezeit ermittelt, sondern auch Entgeltpunkte, die bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Im Fall Ihrer Frau werden die Wartezeitmonate und Entgeltpunkte niedriger ausfallen, als bei einer geringfügigen Beschäftigung, die nicht im Haushaltsscheckverfahren zurückgelegt wurde. Der Arbeitgeber Ihrer Frau hat einen Beitrag in Höhe von 5% des Bruttoarbeitsentgeltes an die Minijobzentrale zu entrichten.
Bitte antworten Sie auf den übersandten Versicherungsverlauf und warten Sie den entsprechenden Bescheid ab. Sollte mit dem Bescheid eine Rentenauskunft an Ihre Frau gesandt werden, dann schauen Sie mal die Berechnungen für die geringfügig, versicherungsfreie Beschäftigung an. Dort sehen Sie dann, wie viele Beitragsmonate für die Wartezeit aus dieser Beschäftigung angerechnet werden.