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Experten-Antwort

Klärung des Versicherungsverlaufs

von Gerd. R06.10.2020 | 09:18
528 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen Meine Frau hat im Versicherungsverlauf stehen : Geringfügige Beschäftigung nicht versicherungspflichtig Haushaltsscheckverfahren. Davor steht der Zeitraum und das Entgelt. Uns stellt sich die Frage zählen die Jahre/Beträge mit zur Rentenberechnung? Der Minijob ist Rentenversicherungsbefreit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Gerd. R,

wie Ihnen User senf-dazu bereits mitgeteilt hat, werden aus einer geringfügig, versicherungsfreien Beschäftigung nicht nur Monate für die Wartezeit ermittelt, sondern auch Entgeltpunkte, die bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Im Fall Ihrer Frau werden die Wartezeitmonate und Entgeltpunkte niedriger ausfallen, als bei einer geringfügigen Beschäftigung, die nicht im Haushaltsscheckverfahren zurückgelegt wurde. Der Arbeitgeber Ihrer Frau hat einen Beitrag in Höhe von 5% des Bruttoarbeitsentgeltes an die Minijobzentrale zu entrichten.

Bitte antworten Sie auf den übersandten Versicherungsverlauf und warten Sie den entsprechenden Bescheid ab. Sollte mit dem Bescheid eine Rentenauskunft an Ihre Frau gesandt werden, dann schauen Sie mal die Berechnungen für die geringfügig, versicherungsfreie Beschäftigung an. Dort sehen Sie dann, wie viele Beitragsmonate für die Wartezeit aus dieser Beschäftigung angerechnet werden.

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2 Antworten

senf-dazuam 06.10.2020 | 09:57
Sie schreiben, der Minijob war/ist nicht versicherungspflichtig. Dahe werden die Entgelte nicht verwendet. Trotzdem zählt diese Zeit zur Wartezeit für die Renten (siehe SGB VI § 52 Absatz 2)
Gerd. Ram 07.10.2020 | 12:07
Vielen Dank für die Auskunft.
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