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Experten-Antwort

Klage

von CH.10.04.2021 | 10:40
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie lange hat man Zeit nach einer Ablehnung Klage einzureichen? Auch nur 4 Wochen oder geht das auch noch viel später?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CH.,

die bereits genannte Frist ist auf der letzten Seite des Widerspruchsbescheids zu finden. Sollte tatsächlich keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein, haben Sie ein Jahr seit Bekanntgabe Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo CH,

nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dabei wird der dem Überprüfungsantrag zu Grunde liegende Sachverhalt erneut geprüft. Das ergibt sich aus § 44 SGB X. Nach dieser Rechtsvorschrift können Nachzahlungen bis zu einem Zeitraum von 4 Jahren erbracht werden.

Wenn Sie einen Überprüfungsantrag stellen, sollte dieser ausreichend begründet sein und mit entsprechenden Nachweisen versehen sein.

Wie Lol bereits geschrieben hat, kann hier im Forum zu den Erfolgsaussichten keine Aussage getroffen werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Schadeam 10.04.2021 | 11:31
Das steht doch eindeutig in Ihrem Widerspruchsbescheid!
Lolam 10.04.2021 | 11:13
Schauen Sie in Ihre Rechtsbehelfsbelehrung. Ansonsten wenden Sie sich an einen Anwalt. Es gilt 1 Monate ab Bekanntgabe des Widerspruchbescheids, bzw. drei Monate im Ausland.
CH.am 13.04.2021 | 11:53
Hallo, ich muss hier wohl meine Frage konkretisieren : Klar steht da 4 Wochen, aber...... : Vor 14 Monaten wurde mein Widerspruch durch die Beurteilung eines Gutachters, welcher mich ca 1 Stunde gesehen hat, abgelehnt. Ein Jahr später stellt die Rehaklinik fest, dass die Rente durchgehend hätte bewilligt werden müssen. In der Reha wurde ich fünf Wochen lang begutachtet. Habe ich jetzt schlichtweg PECH, oder kann ich dagegen noch etwas tun?
Lolam 13.04.2021 | 12:13
Erhalten Sie denn auf Grund dieser Einschätzung eine Rente? Sicher nicht. Es gibt viele Meinungen, entscheidend ist die der DRV. Wenn Sie meinen diese stimmt nicht mit der Realität überein, müssten Sie sich fachliche Hilfe holen. Sowohl rechtlich als auch medizinisch. Haben Sie ebenfalls offenbar nicht getan. Eine solche Feststellung einer Rehaklinik, wer auch immer diese dort getroffen hat, ist weder medizinisch noch rechtlich verbindlich. Jedoch kann dies ein Fundament sein, den Widerspruchsbescheid überprüfen zu lassen und ggf. eine rückwirkende Änderung zu bewirken, notfalls mit einer Klage. Ob das in Ihrem Fall überhaupt möglich, sinnvoll oder denkbar ist, sollten Sie von jemanden bewerten lassen der die Kompetenz dafür besitzt. Was wohl auf einen Fachanwalt für Sozialrecht zutrifft. Egal was hier im Forum geschrieben wird, es ist weder rechtlich verbindlich, noch können Sie etwaige Ansprüche daraus ableiten, noch muss die hier präferierte Meinung richtig sein. Holen Sie sich fachliche Hilfe.
Hannaham 13.04.2021 | 13:52
Es gäbe ja auch die Möglichkeit, einen neuen Rentenantrag zu stellen und die aktuellen Befunde der Rehaklinik könnten diesen untermauern.
Fristenmannam 14.04.2021 | 00:16
Die First ist ein Monat nicht 4 Wochen, EIN MONAT ! Warum schreiben immer wieder Leute 4 Wochen, das ist doch völlig falsch . Ich versteh es nicht !
CH.am 14.04.2021 | 08:48
Dankeschön an alle, der Rentenantrag ist durch. Mir ging es um die 14 Monate, die die Bearbeitung des Widerspruchs gedauert hat. Die Sache mit dem Überprüfungsantrag hatte ich schon mal gehört. Wahrscheinlich werde ich das nutzen. Vielen Dank für die Hilfe.
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