Hallo CH,
nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dabei wird der dem Überprüfungsantrag zu Grunde liegende Sachverhalt erneut geprüft. Das ergibt sich aus § 44 SGB X. Nach dieser Rechtsvorschrift können Nachzahlungen bis zu einem Zeitraum von 4 Jahren erbracht werden.
Wenn Sie einen Überprüfungsantrag stellen, sollte dieser ausreichend begründet sein und mit entsprechenden Nachweisen versehen sein.
Wie Lol bereits geschrieben hat, kann hier im Forum zu den Erfolgsaussichten keine Aussage getroffen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung