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Klage anhängig gegen vollen Krankenkassenbeitrag bei einmaliger Kapitalzahlung?

von Hans-Martin09.04.2010 | 16:21
1487 Ansichten
2 Antworten

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Meines Wissens wurden alle Klagen gegen das Urteil abgewiesen, welches die Zahlung der KK Beiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bei einmaliger Kapitalzahlung bei betrieblicher Altersvorsorge (Direktversicherung) bestätigt hat. Nun hat mir heute ein Allianz-Vertreter mitgeteilt, es seien noch Klagen dagegen anhängig, daß kein Bestandschutz für ältere Verträge gilt. Hat da jemand evtl. genauere Informationen?

2 Antworten

Kollektoram 11.04.2010 | 00:03
Nach meinem Wissen werden nur Klagen zugelassen bei Versicherungen die teils privat und teils betrieblich geführt wurden. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 14. September 2007 geurteilt, dass der Auszahlungsbetrag der Versicherung in einen "privaten" und einen "betrieblichen" Teil aufgeteilt werden müsse. Nur auf den betrieblichen Teil sei der volle Beitrag für die Sozialversicherung fällig (Az.: L 4 P 1312/07). Alle anderen Klagen werden und wurden nicht zugelassen nachdem das Bundesverfassungsgericht am 7. April 2008 die Rechtmäßigkeit der Krankenkassenbeitragspflicht für Einmalauszahlungen bei allen betrieblichen Altersvorsorgeprodukten festgestellt hat. Ich würde mich mit Ihnen freuen, wenn es anders wäre und verfolge das Thema weiter.
-"-am 11.04.2010 | 11:58
Moin, moin, auf meinen Widerspruch hin hat mir die TKK folgendes mitgeteilt : "Wir möchten die Rechtslage - für alle betroffenen Mitglieder - in Musterstreitverfahren überprüfen lassen. Dabei wird es zu verbindlichen Grundsatzentscheidungen der Gerichte kommen " Gruss -"-
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