Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Klage beim Sozialgericht Karlsruhe

von Ralf Täber25.09.2008 | 16:43
1559 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Muss meine Rente leider vor dem Sozialgericht per Klage durchboxen, Frage: Wie lange dauert es in etwa bis zu einem Kammertermin und gibt es ein beschleunigtes Verfahren?

7 Antworten

Rosannaam 25.09.2008 | 16:56
DAS kann Ihnen keiner im Forum beantworten. Ein beschleunigtes Verfahren gibt es auch nicht. In nächster Zeit würde ich auf keinen Fall mit einem Termin rechnen. Denn das Klageverfahren muß ja erst mal in Gang kommen (neue Gutachten oder Anforderung neuer Befundberichte und und und). Erst wenn ALLES nochmal geprüft wurde, wird´s einen Termin vor dem SG geben.
Ralf Täberam 25.09.2008 | 17:27
danke Rosanna für die schnelle Info. Habe ein Zusatzfrage: Darf die namentlich benannte Dame der Widerspruchsstelle mit mir sprechen und den Fehler aufklären oder bleibt nur der Gang zum SG?
Rosannaam 25.09.2008 | 17:31
Welchen Fehler? Grundsätzlich kann eine Mitarbeiterin der DRV/Widerspruchsstelle immer mit Ihnen reden. ;-) Ob der Fehler durch ein Gespräch aufgeklärt werden kann, weiß ich natürlich nicht. Probieren Sie´s doch einfach, dann wissen Sie mehr.
Realistam 25.09.2008 | 18:12
Üben Sie sich in Geduld! Zur Zeit sind die Sozialgerichte durch die unzähligen, größtenteils unbegründeten Klagen unzufriedener ALG_II-Empfänger total überlastet. (Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!)
Ralf Täberam 25.09.2008 | 17:57
danke Rosanna. Der vermeintliche Fehler: Der normale Bescheid ging von 67 Monaten an Pflichbeiträgen aus, weil das AfA meine neuerlich Arbeitslosigkeit von 14 Monaten nach Selbstständigkeit nicht gemeldet hatte. Der Widerspruchsbescheid geht jetzt von 81 Monaten aus (67 + 14 Mte.) und berücksichtigt nicht die 17 Monate Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nach ALG I und vor der Selbstständigkeit. Würde man wie beim Ortstermin im Büro der DRV zugesagt den Zeitraum um diese 17 Monate verlängern, wäre der Widerspruch erfolgreich gewesen. Dies sieht auch mein Berater der DRV vor Ort hier so.
Mam 26.09.2008 | 07:46
In Ihrem Fall würde ich noch einmal zu dem Berater vor Ort gehen und diesen bitten, sich direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen. Vielleicht hilft dieses (klärende ?!?!) Gespräch ja... Lassen sie sich (sofern der Berater das mach) dabei gleich auch eine schriftliche Bestätigung über die (nach Verlängerung durch die Alo-Zeiten ohne Leistungsbezug) erfüllten Voraussetzungen ausstellen. Im Zweifelsfall hat die "namentlich benannte Dame der Widerspruchsstelle" auch noch einen Vorgesetzten ;-)
Rosannaam 26.09.2008 | 10:18
Ich sehe das genauso wie @M. Setzen Sie sich unbedingt UMGEHEND nochmals mit der Beratungsstelle in Verbindung, am Besten persönlich! Evtl. läßt sich wirklich alles OHNE Klageverfahren klären. Es ist immer schwierig, ohne genaue Kenntnisse des Falles hier im Forum einen Tipp zu geben. Das werden Sie sicher verstehen. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026