Zitiert von: Anne
das zeigt, dass man doch nur von der Meinung eines Gutachters abhängig ist.
Ein sozialmedizinisches Gutachten enthält sowohl objektive als auch subjektive Feststellungen.
Tatsächlich vorliegende Erkrankungen oder Behinderungen sind objektiv nachweisbar.
Ob jemand mit diesen Einschränkungen aber gar nicht, nur noch zeitweise oder sogar überwiegend im Stehen und Gehen arbeiten kann, ob er Treppen Leitern und Gerüste nutzen kann, ob er Lärm und/oder Zugluft verträgt, ob er für Schichtarbeit geeignet ist, etc., sind subjektive Einschätzungen, die der Gutachter A anders bewerten kann als die Gutachter B und C.
Alle drei Gutachter können demnach unterschiedlicher Meinung sein, ohne dass man irgendjemandem seine fachlichen Kompetenzen absprechen darf.
Das fertige Gutachten landet dann irgendwann auf dem Schreibtisch des zuständigen DRV-Sachbearbeiters, der die dortigen Angaben auswertet und sowohl objektiv als auch subjektiv interpretiert.
Auch dann kann es sein, dass Sachbearbeiter A das Gutachten anders interpretiert als sein Kollege B.
Deshalb sollte sich ein Versicherter, dem eine unbefristete EM-Rente bewilligt wurde, nie zu sicher sein.
Irgendwann kommt seine Akte vielleicht doch noch mal auf den Prüfstand. Und zwar bei Gutachter oder Sachbearbeiter D.
MfG