Klage oder Neuantrag Erwerbsminderungsrente

von
herz1952

Hallo Anne,

Beim Privatrechtsschutz ist normalerweise Sozialrechtsschutz enthalten, falls man/frau das sich noch leisten kann.

Richter sprechen Recht, das hat aber mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Ein hessischer Richter urteilt in einem gleichen Fall anders als ein bayerischer Richter. Der Kläger musste die gleiche Sache einmal in Hessen und einmal in Bayern einklagen, weil von beiden Beklagten in verschieden Bundesländern wohnten.

Es gab auch Sozialrichter, denen es nicht bewusst war, was mit den Beklagten durch ein kleines Fehlurteil geschieht.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Herz1952

von
Ex-Rentner

Zitiert von: tussi

an ex-rentner warum hast du nicht weiter geklagt beim lsg????????

Weil mir das LSG eine Mißbrauchsgebühr angedroht hat.

von
Ex-Rentner

Zitiert von: Anne

Wie haben Sie krank ohne Rente weitergelebt, wenn ich fragen darf?

Ein paar Monate Hartz 4, dann hat mir die DRV eine Umschulungsmaßnahme bewillgt.

Mit Hilfe des Sozialdienstes des Berufsförderungswerkes fand ich dann einen Arbeitgeber, der mir einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz anbot.

Es klappt besser als ich dachte.

von
RA Winter u. Co

Zitiert von: Anne

das zeigt, dass man doch nur von der Meinung eines Gutachters abhängig ist.

Ein sozialmedizinisches Gutachten enthält sowohl objektive als auch subjektive Feststellungen.

Tatsächlich vorliegende Erkrankungen oder Behinderungen sind objektiv nachweisbar.

Ob jemand mit diesen Einschränkungen aber gar nicht, nur noch zeitweise oder sogar überwiegend im Stehen und Gehen arbeiten kann, ob er Treppen Leitern und Gerüste nutzen kann, ob er Lärm und/oder Zugluft verträgt, ob er für Schichtarbeit geeignet ist, etc., sind subjektive Einschätzungen, die der Gutachter A anders bewerten kann als die Gutachter B und C.

Alle drei Gutachter können demnach unterschiedlicher Meinung sein, ohne dass man irgendjemandem seine fachlichen Kompetenzen absprechen darf.

Das fertige Gutachten landet dann irgendwann auf dem Schreibtisch des zuständigen DRV-Sachbearbeiters, der die dortigen Angaben auswertet und sowohl objektiv als auch subjektiv interpretiert.

Auch dann kann es sein, dass Sachbearbeiter A das Gutachten anders interpretiert als sein Kollege B.

Deshalb sollte sich ein Versicherter, dem eine unbefristete EM-Rente bewilligt wurde, nie zu sicher sein.

Irgendwann kommt seine Akte vielleicht doch noch mal auf den Prüfstand. Und zwar bei Gutachter oder Sachbearbeiter D.

MfG

von
tussi

Ra. Korrekte

von
Anne

Vielen Dank an alle Schreiber, für die hilfreichen Beiträge. Ich freue mich darüber, meine Aufregung hat sich ein bischen gelegt.

@ EX-Rentner,
schön das es für Sie einen Ausweg gegeben hat.
Diese Möglichkeit werde ich leider nicht haben, da ich vor 10 Jahren schon um eine Umschulung kämpfen musste.
Grund des Kampfes: Art der Erkrankung und mein Alter = keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Habe die Maßnahme nach langem hin und her dann doch bewilligt bekommen. Ich hab damals nicht glauben wollen, das die DRV mit Ihrer Prognose Recht behalten wird.
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr habe ich 600 Fehlstunden wg Krankeit, in den Ferienzeiten nachgearbeitet und dann 2 Wochen vor der Abschlussprüfung doch aufgeben müssen. :-(
Aber wie gesagt, ist inzwischen fast 10 Jahre her.

@Herz,
eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.
Ja, es wird verschieden bewertet. Genauso wie es "RA Winter..." beschreibt.
Da urteilen Menschen die fremd sind, anhand von Akten und einmaligen Eindrücken.

Vielleicht habe ich das Glück und im Klageverfahren werden alle Befunde bzw. Arztberichte berücksichtigt, was bisher dem Anschein nach nicht der Fall war.
Im Ablehnungsbescheit steht dabei, was man zur Entscheidung berücksichtigt hat.

@RA Winter... ,
vielen Dank für Ihren Beitrag, natürlich haben Sie Recht.

MfG
Anja
(habe den Namen "Anne" gewählt, weil es mit "Anja" nicht funktioniert hat)

"Anne" geht wohl immer, habe dem GroKo gar keine Antwort gegeben gehabt. :-D

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