Klage Sozialgericht - Erfahrungswerte?

von
Ralph

"Klage vor dem Sozialgericht - Erfahrungswerte ..?"

Liebe Forenmitglieder,

+

verfügt jemand über Erfahrungswerte, wie lange es (in München) in der Regel dauert, bis das Sozialgericht - nach Klageeinreichung durch den VdK - in Sachen BU-Rente entscheidet?

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Die Einreichung der Klage erfolgt in der ersten Juniwoche 2007 - mein Arbeitslosengeld I läuft zum 24.04.2008 aus. Kann ich bis zu diesem Zeitpunkt wohl mit einem Urteil rechnen? Gibt es Beschleunigungsmöglichkeiten ...? Was, wenn nicht :-( ? Fiele ich dann unvermindert in das ALG II?

+

1.000 Dank für Eure/Ihre Hilfe im Voraus.

von
Schade

das ist wohl eine Frage für Hellseher und Propheten.

Wartens Sie es ab und hoffen, dass der Richter am SG schnell entscheidet.

Wenn es Ihnen aber so auf Schnelligkeit ankommt, verstehe ich nicht, warum Sie die Klage erst Anfang Juni und nicht sofort einreichen.

Da verlieren Sie ja wertvolle 14 Tage....
und wenn nach Ablauf des ALG 1 nicht entschieden ist, ginge es in der Tat um ALG II.

Experten-Antwort

Sorry, mit solchen Erfahrungswerten kann ich leider nicht dienen. Dies ist von SG zu SG und selbst von Kammer zu Kammer höchst unterschiedlich. Aber fragen Sie doch mal beim Gericht selbst nach! Hier kann man Ihnen bestimmt einen groben Rahmen der zu erwartenden Dauer nennen.

von
Insider

Und solltes tatsächlich nur um eine BU Rente gehen, dann beahupte ich einfach mal, das die Rentenhöhe wohl kaum ausreichend sein dürfte um Ihren Lebensunterhalt alleine hieraus zu bestreiten

von
Antonius

......man kann sich aber u.U. etwas zu seiner BU-Rente hinzuverdienen wenn man nicht auf ALG_II angewiesen sein will. Und jeder Cent Rente ist ein Cent weniger, den man durch Arbeit verdienen muss. (Mein eigenes Rentenverfahren dauerte übrigens, inkl. Widerspruch und Klage, rd. zwei Jahre. Die Klage vorm SG alleine ca. 16 Monate.)

von
§ XYZ

Hallo Ralph,

ich möchte Sie ja nicht erschrecken aber ich dnke mal auch,dass Sie mit einer Verfahrenszeit von so 12 bis 18 Monaten rechnen müssen.Wenns gut läuft natürlich.Die SG`s sind voll mit Klagen wegen Alg.II.Dann kommen da auch noch die Rentenverfahren usw.dazu.Die ALG.II Klagen hat sich die Bundesregierung wohl selbst zu zuschreiben.Warum kann sich wohl auch jeder selbst denken.Im übriegen stimmt es leider,dass Sie mit einer teilweise verminderten Erwerbsrente nicht weit kommen werden.

MfG § XYZ

von
megman

Bei mir hat es beim SG sage und schreibe 3J. und 4 Mon. gedauert und endete dann mit einem Vergleich ( Berlin )

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