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Experten-Antwort

Klage Sozialgericht-erwerbsunfähig

von PXY16.11.2014 | 16:34
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7 Antworten

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kann das Sozialgericht, die Klage vorziehen, wegen Benachteiligung von ALG II Bezieher, die durch Erwerbsunfähigkeit in ALG II gerutscht sind. Jahrgang vor 1961 geboren. Was kann man tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich denke nicht, dass dies eine Fragestellung des(r) Threadtsteller(in) ist, welche man unter subjektiven Gesichtspunkten auswerten müsste.

Liebe(r) PXY,

das wird Ihnen so aber in der Tat wirklich niemand beantworten können. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgänge am Gericht nach Eingangsdatum abgearbeitet werden. Ich denke nicht, dass dort Fälle vorgezogen werden.

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6 Antworten

KSCam 16.11.2014 | 16:54
Natürlich kann das Gericht Ihre Klage vorziehen, wenn es der Richter tun will. Welche Antwort erwarten Sie sich denn im Forum? Der Richter zieht Fälle entweder vor, oder bearbeitet seine Fälle der Reihe nach - fragen Sie ihn, was er mit Ihrer Klage anstellt. Sie sind sicher beim SG nur einer von vielen, bei dem es letztlich um die Frage geht: "erwerbsgemindert und Rente" oder "in der Lage zu arbeiten".
Schorscham 16.11.2014 | 18:45
Wenn die Hartz4-Empfänger nicht wegen jedem Furz vor Gericht ziehen würden, dann müssten Leute mit ernsthaften Problemen auch nicht so lange auf ihre Verhandlungstermine warten. Aber sofern keine ernsthafte Dringlichkeit vorliegt, wird bestimmt kein Verfahren vorgezogen.
William 16.11.2014 | 19:11
kann das Sozialgericht, die Klage vorziehen, wegen Benachteiligung von ALG II Bezieher, die durch Erwerbsunfähigkeit in ALG II gerutscht sind. Jahrgang vor 1961 geboren. Was kann man tun?
Wenn die Hartz4-Empfänger nicht wegen jedem Furz vor Gericht ziehen würden, dann müssten Leute mit ernsthaften Problemen auch nicht so lange auf ihre Verhandlungstermine warten. Aber sofern keine ernsthafte Dringlichkeit vorliegt, wird bestimmt kein Verfahren vorgezogen. Die obige Anwort finde ich unverschämt es kann JEDER schnell ins Hartz 4 kommen Reich oder Arm eine ordentliche Frage sollte auch ordentlich beantwortet werden!!!!
Schorscham 16.11.2014 | 19:40
Es rennt aber nicht JEDER wegen ein paar angeblich fehlender Cents gleich zum Sozialgericht, nur weil die Klagen für die Kläger kostenlos sind. Das wird nur in den "Erwerbslosen-Foren" wie z.B. "TACHELES" gerne als Normalzustand dargestellt. Dort wurde z.B. schon gefordert, dass jeder Arbeitslose mindestens 1 mal jährlich klagen sollte, damit das System zusammenbricht. Beschweren Sie sich also bei "TACHELES" und nicht bei mir. Die dortigen Stamm-User sind nämlich für das schlechte Ansehen der Langzeitarbeitslosen in hohem Maße mitverantwortlich!
Zeigefingeram 17.11.2014 | 08:42
@Schorsch Und woher wissen Sie, daß es sich beim Threadersteller um einen dieser Fälle handelt? Ich stecke Sie nicht in eine Schublade, aber Sie sind offensichtlich gut im Schubladendenken! Da fällt mir nur der Spruch mit dem Glashaus und den Steinen ein.
Schorscham 17.11.2014 | 14:32
Das wurde von mir gar nicht behauptet. Selbst schuld, wer sich durch meine Meinungsäußerungen persönlich angesprochen fühlt. Und Sie sollten erst einmal richtig lesen, bevor Sie Ihren Zeigefinger erheben. Sonst steckt man Sie womöglich auch noch in eine "Schublade" mit der Aufschrift: "Unsachlich".
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