Hallo.
Wenn ein Widerspruch gegen einen Bescheid der DRV Bund abgelehnt wird, dann kann man ja nur noch Klage beim Sozialgericht einreichen.
Kann man die Klage beim Sozialgercht in Wohnortnähe einreichen oder muss man die Klage in der Nähe von z.B. Berlin einreichen? Ich muss ja während dem Klageverfahren auch irgendwann dort anwesend sein, denk ich mir mal, und da wäre Berlin 650 km entfernt. Da ich das auch alleine wahrscheinlich durchziehe.
Oder wenn mich ein Anwalt vertritt: Muss ich dann anwesend sein bei irgendeiner Verhandlung?
Danke.
Gruß