Klage wegen Besserstellung Erwerbsgeminderter

von
Mario Grazia

Hallo,

weil es vielen jetzigen Erwerbsminderungsrentnern finanziell schlecht geht, plant die Bundesregierung eine Verbesserung der Erwerbsgeminderten. Kurios: Von dieser Besserstellung profitieren aber nicht diejenigen, wegen denen sie eigentlich gemacht wird, sondern nur Neurentner ab dem 01.07.2014.
Bei den Mütterrenten ist doch eine rückwirkende Verbesserung möglich. Dabei handelt es sich um 9,5 Millionen Mütter. Warum kann man so eine rückwirkende Verbesserung nicht auch für die nicht mal 2 Millionen Erwerbsminderungs-Rentner machen?
Würde eine Klage gegen diese ab 01.07.2014 geplante Besserstellung der Erwerbsgeminderten Sinn machen, da meiner Meinung nach durch diese Besserstellung Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetzes eklatant verletzt wird?

von
Biene Maja

Sie haben vollkommen Recht.

Die Sozialverbände hätten schon längst dagegen Sturm laufen müssen. Aber da hört man leider nichts.

Bin auf die Expertenmeinung gespannt

von
Realist

Zitiert von: Biene Maja

Sie haben vollkommen Recht.

Die Sozialverbände hätten schon längst dagegen Sturm laufen müssen. Aber da hört man leider nichts.

Bin auf die Expertenmeinung gespannt

Ich denke eine Expertenmeinung werden Sie dazu nicht hören, weil das kein Thema für dieses Forum ist.

Thema dieses Forum ist:
"Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden."

von
Andy

Irgendwo habe ich gelesen, dass es zu der ganzen Rentengeschichte einen Deal mit den Sozialverbänden gab.
Aus diesem Grund wird man von dieser Seite außer ein paar warmen Sprüchen auch nichts mehr hören.
Ich werde jedenfalls daraus meine Konsequenzen ziehen und aus dem VdK austreten.
Wenn dies 10 % der Erwerbsminderungsrentner auch tun, wird man sich dort mit Sicherheit bewegen.
Auch beim ADAC tut sich jetzt erst etwas, seit die Austrittswelle rollt.

von
Karla G.

Jedenfalls ist nicht liogisch, dass die Erwerbsgeminderten VOR 2002 und die NACH 1.7.2014 besser gestellt werden.

Wer eine Rechtschutz hat, oder Gewerkschaftsmitglied einer DGB-Gewerkschaft ist, kann die Chance nutzen, sollte sich aber darauf einstellen, die Sache bis vors EUGH zu bringen, da die Bundesrichter handverlesen sind. ;-)

von
Fritz

Ausserdem hat man durch Einsparung des
Beitrags 7 Euro mehr im Monat in der Tasche:-)

von
Fritz

Sorry meinte 6 Euro

von
Karla G.

Evtl kann man sich vorab an die EU-Bürgerbeauftragte wenden:

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ombudsman/index_de.htm

Experten-Antwort

Hallo Mario Grazia,
warten wir doch alle erstmal ab wie das entgültige Gesetz aussehen wird. Wir befinden uns noch ziemlich am Anfang des gesetzgeberischen Verfahrens.

Und ob eine Klage gegen eine solche -derzeit vermutete- Regelung erfolg haben kann, wird Ihnen hier im Forum niemand beantworten.

von
Elly

Ich bin auch deswegen aus dem VDK raus, schade um jeden Cent. Und die Gerichte,Richter, wissen auch vorher, was von Ihnen erwartet wird.

von
Toni

Zitiert von: Mario Grazia

Bei den Mütterrenten ist doch eine rückwirkende Verbesserung möglich. Dabei handelt es sich um 9,5 Millionen Mütter. Warum kann man so eine rückwirkende Verbesserung nicht auch für die nicht mal 2 Millionen Erwerbsminderungs-Rentner machen?

Das besonders Lustige ist ja, dass es nichtmal um eine Rückwirkung geht sondern nur um eine einheitliche, gleichberechtigte Verbesserung sämtlicher EM-Rentner ab 2001 zum 01.07.2014. Es ist eine totale Verarschung was da gerade abläuft.

von
Herz1952

An alle,

ich habe ein Schreiben des SPD-Vorstandes erhalten, dass wir uns mit diesem Thema an das zuständige "Ministerium für Arbeit und Soziales" wenden sollen.

Der VdK Deutschland will sich auch für verschiedene Änderungen einsetzen u.a. Mütterrente aus Steuern um EM-Bestandsrentner sollen mit Neurentnern gleichgestellt werden.

Ob dadurch die Gesetzesvorlage noch rechtzeitig geändert wird, ist natürlich nicht garantiert.

Eine Klage ist natürlich dann erst möglich, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Ich finde, es ist schon ein Thema in diesem Forum, aber wir können die Beantwortung natürlich nicht von den Experten erwarten.

Wir können uns natürlich für deren Geduld bedanken.

Ich schlage deshalb vor, wir entlasten das Forum mit diesem Thema und wenden uns an das Ministerium (per Telefon, Brief, E-Mail) und auch an den VdK. Das ist bis jetzt die einzige Organisation, die ich kenne, die konkret Stellung dazu genommen hat, wenn auch ziemlich spät.

Ohne Druck wird wahrscheinlich keine entsprechende Änderung der Gesetzesvorlage kommen.

Am besten googlen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mail über Kontaktformular oder auch über individuelles Mailprogramm.

Herz1952

von
Herz1952

Toni,

ich gebe Ihnen vollkommen recht. Das zeigt uns aber auch, mit welchen "Betonköpfen" wir es zu tun haben werden. Letztendlich geht es natürlich um die Finanzierung.

Wir sollten uns die Tunnelbohrmaschine vom Gotthardtunnel mal ausleihen. (ohne ein bißchen schwarzen Humor ist das ganze nicht auszuhalten)

Herz1952

von
Matsches

Wenn ich jetzt eine E-Mail an das BMAS schreibe und mich beschwere, dann erklären mir die Mitarbeiter des BMAS warum die Verbesserung der EMR nur für "Neurentner" gilt. Und das war´s.

Das ist denen doch klar, dass alle EM-Rentner die Verbesserung wollen.

Ich denke es wird erst, wenn das Gesetz verabschiedet ist, die Möglichkeit bestehen über eine Klage etwas zu erreichen.

von
Maier II

Man sollte dieses Forum in "Jammer-Forum"umbenennen.
Heult halt,die Welt ist ja so ungerecht!

von
Fliegenklatsche

Zitiert von: Andy

Auch beim ADAC tut sich jetzt erst etwas, seit die Austrittswelle rollt.

Der ADAC hat mehr als 19 Millionen Mitglieder.

Jährlich treten ca. 50.000 Mitglieder aus und andere treten dafür ein.

In diesem Jahr sind bisher 65.000 Mitglieder ausgetreten, also gerade mal 15.000 mehr als üblich.

Selbst wenn noch mal so viele Austritte hinzukommen sollten, wären das gerade mal 0,15 Prozent.

Außerdem hat der ADAC den "normalen" Mitgliedern überhaupt nichts getan.

Er bietet, wie ich schon mehrmals erleben durfte, kompetente und zuverlässige Pannenhilfe an, bzw. bringt mein fahruntaugliches Auto in meine Wunschwerkstatt und mich und meine Begleiter nach Hause.

Deswegen bin ich vor über 30 Jahren in den ADAC eingetreten und werde auch Mitglied bleiben.

Ob der ADAC nun Volkswagen, Opel oder Lada den goldenen Engel oder die goldene Zitrone verleit, ist mir gelinde gesagt sch...egal!

von
KSC

Der Instanzenweg würde so aussehen:
Antrag
Ablehnung
Widerspruch
Klage SG
Instanzenweg bis Bundessozialgericht
Event. Bundesverfassungsgericht
Event. europ. Gerichtshof

In etwa 10 Jahren wäre dann geklärt, wer Recht hat.

von
Herz1952

KSC

Sie haben ja recht. Darauf warten die doch, bis wir den Löffel abgegeben haben. Das nennt man biologische Lösung.

Oder noch besser: "Sozialverträgliches Ableben". Das gabs doch schon mal.

Herz1952

von
Fliegenklatsche

Zitiert von: KSC

Der Instanzenweg würde so aussehen:
Antrag
Ablehnung
Widerspruch
Klage SG
Instanzenweg bis Bundessozialgericht
Event. Bundesverfassungsgericht
Event. europ. Gerichtshof

In etwa 10 Jahren wäre dann geklärt, wer Recht hat.

Und sollte dann tatsächlich im Sinne der Bestandsrentner entschieden werden, würden entweder die Rentenbeiträge erhöht oder die Renten an anderer Stelle gekürzt.

Irgendwie müssen diese enormen Mehrausgaben schließlich finanziert werden.

Ich kann übrigens nach wie vor nicht verstehen, warum sich die Bestandsrenter nicht daran stören, wenn für Neurentner Verschlechterungen eingeführt werden, im umgekehrten Fall aber sofort UNGERECHT schreien.

Wenn schon gleiches Recht für Alle, dann aber auch in schlechten Zeiten!

von
Fritz

Herz, sie wissen doch genauso gut wie ich was
passiert wenn man sich an das Bmas wendet!
..... Nichts.... Ausser einem Standartbrief nach 3
Wochen!

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