Hallo,
weil es vielen jetzigen Erwerbsminderungsrentnern finanziell schlecht geht, plant die Bundesregierung eine Verbesserung der Erwerbsgeminderten. Kurios: Von dieser Besserstellung profitieren aber nicht diejenigen, wegen denen sie eigentlich gemacht wird, sondern nur Neurentner ab dem 01.07.2014.
Bei den Mütterrenten ist doch eine rückwirkende Verbesserung möglich. Dabei handelt es sich um 9,5 Millionen Mütter. Warum kann man so eine rückwirkende Verbesserung nicht auch für die nicht mal 2 Millionen Erwerbsminderungs-Rentner machen?
Würde eine Klage gegen diese ab 01.07.2014 geplante Besserstellung der Erwerbsgeminderten Sinn machen, da meiner Meinung nach durch diese Besserstellung Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetzes eklatant verletzt wird?