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Kleinbetragsrente

von Gabi11.06.2008 | 20:20
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei der Riester-Rente gibt es in der Auszahlungsphase die Möglichkeit der Zahlung einer " Abfindung für eine Kleinbetragsrente ". Wie und nach welcher Vorschrift wird diese Abfindung besteuert ?

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Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Kleinbetragsrenten bei der Riesterrente können förderunschädlich kapitalisiert werden. Die Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen brauchen in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden. Im Jahr 2008 betrifft das eine errechnete monatliche Riesterrente von max. 24,85 Euro.

§ 93 Abs. 3 EStG hat folgenden Wortlaut:

"Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden."

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja.

Das Prinzip der Riesterrente ist die Steuerfreiheit der Beiträge in der Einzahlungsphase (wird realisiert über die Zulagen und den Sonderausgabenabzug) und dafür die Steuerpflicht der Leistungen in der Auszahlungsphase.

Eine Abfindung im Sinne von § 93 Abs. 3 EStG ist überschlägig bei einem vorhandenen Vermögen von ca. 4.000 bis 5.000 Euro zum Beginn der Auszahlung möglich (abhängig vom Anbieter). Diese müssten Sie dann, da es sich um ein bisher nicht versteuertes Einkommen handelt, im Jahr der Auszahlung dem zu versteuerten Einkommen hinzuzählen.

Wäre das vorhandene Vermögen höher, könnten Sie eine Kapitalisierung (also Verzicht auf die monatliche Rente) nur ohne die gezahlten Zulagen und die Vergünstigungen des Sonderausgabenabzuges erlangen, da es sich in diesem Fall um eine schädliche Verwendung handelt.

4 Antworten

Schiko.am 11.06.2008 | 22:31
Ganz normal, bei fälligkeit in 2008 nun mal mit 56% steuersatz. MfG.
Kurtam 12.06.2008 | 08:39
Schiko, nicht mit einem Steuersatz von 56% (den gibt es überhaupt nicht), sondern mit dem persönlichen Steuersatz. Bei der Riesterrente ist der komplette Auszahlungsbetrag zu versteuern. Sie verwechseln das wohl teilweise mit der Rüruprente, hier werden 56% besteuert, aber vom Auszahlungsbetag und nicht mit 56%
Gabiam 12.06.2008 | 14:58
Frage an die Expertin: Ist die gesamte Abfindungszahlung tasächlich einkommensteuerpflichtig ( incl. Zulagen und Steuerermäßigungen ) ?
Gabiam 12.06.2008 | 20:28
Ein großes "Danke" an die Expertin !!!
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