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Experten-Antwort

Kleine Bergmannsrente reaktivieren?

von Bruno11.03.2020 | 07:42
244 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich hatte vor 30 Jahren unter Tage einen Arbeitsunfall, aufgrund dessen ich eine kleine Bergmannsrente (verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau nach § 45 Abs. 1 SGB VI) bekam. Nachdem ich 5 Jahre später eine Umschulung absolviert und eine neue Beschäftigung außerhalb des Bergbaus gefunden hatte, wurde mir diese Rente entzogen. Der Grund dafür war die Tatsache, dass das damalige neue Gehalt oberhalb der Grenze (bisheriges Entgelt minus der zumutbaren Entgelteinbuße von 12,5 %) war. Nun bin ich 56, arbeitslos und ohne Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz. Somit ist der damalige Grund nicht mehr vorhanden. Kann ich die Reaktivierung der damaligen Rente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bruno,

ein Anspruch auf die Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen erneut entstehen.

Insbesondere müssen aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Aufgrund Ihrer Schilderungen könnte ein (erneuter) Anspruch auf die Rente für Bergleute eventuell daran scheitern.

Da die genauen Umstände nicht bekannt sind, kann eine nähere Einschätzung hier im Forum nicht vorgenommen werden. Letztlich können aber sowohl die persönlichen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nur im Rahmen eines Rentenverfahrens abschließend geprüft werden. Sie sollten also einen entsprechenden Antrag stellen und die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abwarten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

TanteCharlieam 11.03.2020 | 10:16
Beantragen können Sie grundsätzlich alles. Ob der Bescheid positiv oder negativ ausfällt kann ich Ihnen nicht sagen. Aber: wenn Sie keinen Antrag stellen, werden Sie mit Sicherheit auch nichts bekommen. Darum würde ich es einfach beantragen und abwarten. Mehr wie "nein" sagen können die ja nicht. MfG
XYZam 12.03.2020 | 09:15
Theoretisch würden Sie wohl die notwendige Lohneinbuße erfüllen. Jedoch wird auf die Rente für Bergleute Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Die Besonderheit der Anrechnung des Arbeitslosengeld bedingt jedoch, dass nicht das tatsächlich gezahlte Arbeitslosengeld angerechnet wird sondern das dem Arbeitslosengeld zugrunde liegende Bemessungsentgelt (Ihr Bruttolohn bei vorheriger Beschäftigung). Somit würde dann wohl zwar grundsätzlich ein Anspruch bestehen, jedoch kein auszuzahlender Betrag "übrig" bleiben... Den Antrag würde ich aber auch jeden Fall stellen und abwarten was die Knappschaft-Bahn-See Ihnen für einen Bescheid zukommen lässt...
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