Werter User Sindbad, die Betrachtungsweise ist nicht richtig.
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Ab Rentenbeginn 2005 gilt die stufenweise, sprich, je Monat späterem Rentenbeginn geringere Bewertung.
Dafür gibt es Tabellen.
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Zeite des allgemeinen Schulbesuchs, des Besuchs einer Hochschule oder Uni wird maximal nur noch mit 36 Monaten eigenständig bewertet.
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Für den Rentenbeginn 01.08.2006 gilt der Wert 45,3100 %.
Bedeutet, dass maximal 36 Monate dieser Schulischen Zeiten noch mit 45.3100 % vom Gesamtleistungswert bewertet werden können, der aber im August 2006 nicht höher als 0,0378 als Monatswert sein darf.
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Ist dies der Fall, wird auf diesen Wert für die Bewertung der schulischen Zeiten begrenzt.
Zugewinn wäre dann 36*0,0378 =1,3608 EGPT * 26,16 € (Rentenwert ab 07-2006) = 35,56 € mehr Rente wenn . . .
Wenn bei Ihnen 48 Monate belegt sind, würden 36 davon mit diesem Wert bewertet werden können, wenn der 01.08.2006 als Rentenbeginn angenommen wird.
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Im Januar 2009 Rentenbeginn und später, keine Bewertung mehr.
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Ihr angegebener Rechenweg, die Anzahl Monate nach 2004, bei Rentenbeginn 01.08.2006 = 20, für die Prozentermittlung heranzuziehen, führt nicht zur Lösung.
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Differenz daraus in Gegenüberstellung zur Gesetzeslage 58,33% - 45,31% = 13,02 %, die sich mehr aus Ihrer Ableitungan ergeben.