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Experten-Antwort

kleine Witwenrente

von Svetlana04.10.2021 | 12:53
36 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann und ich stammen aus der ehem. Sowjetunion. Mein Mann ist im Juli verstorben und hat über 700 Euro eigene Rente bekommen. Ich bekomme als Witwenrente nur gut 50 Euro. Eine Vorauszahlung der Witwenrente habe ich auch nicht bekommen. Ich selbst bekomme auch nur über 700 Euro Rente. Warum ist meine Witwenrente so klein? Warum bekomme ich keine Vorauszahlung für die 3 Monate?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Svetlana,

ich gehe davon aus, dass Sie und Ihr Mann nach dem 06.05.1996 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. In diesen Fällen gilt eine Begrenzung der Entgeltpunkte aus Zeiten, die im Herkunftsgebiet zurückgelegt wurden und hier nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzurechnen sind. Bei Ehepartnern gilt für Entgeltpunkte aus FRG-Zeiten eine Begrenzung auf maximal 40 Entgeltpunkte. Verstirbt ein Ehepartner gilt für die Versichertenrente und die Witwenrente des hinterbliebenen Ehegatten eine Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte aus FRG-Zeiten. Eine Vorauszahlung der Witwenrente für 3 Monate kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen, da die Witwenrente aufgrund der Änderung der Entgeltpunktebegrenzung durch den Rentenversicherungsträger erst neu berechnet werden muss.

Weiteres zur Begrenzung bei FRG-Zeiten können Sie in dieser Broschüre nachlesen: Deutsche Rentenversicherung - Homepage - Aussiedler und ihre Rente (deutsche-rentenversicherung.de)

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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2 Antworten

Warum?am 04.10.2021 | 12:59
Warum schauen Sie nicht in Ihren Rentenbescheid oder wenden sich an die im Bescheid genannte Telefonnummer Ihres zuständigen Sachbearbeiters. Hier im Forum kann doch nur spekuliert werden.
W°lfgangam 04.10.2021 | 20:13
WOW ...endlich zu diesem Thema mal eine zielführende Experten-Antwort - die aber in der weiterführenden Auskunft/Hinweise auf andere Sozialleistungen, doch etwas 'verreckt' ist ;-)) Gruß w. PS: Tipp an Svetlana, den Weg zum Sozialamt einzuschlagen, um ggf. zusätzliche/ergänzende Leistungen aus HLU/GruSi/Wohngeld zu aktivieren/dort zu beantragen - möglichst zeitnah, hier gilt das Antragsprinzip für diese Leistungen.
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