Hallo Liebes Forum,
Folgende Situation Ich beziehe zurzeit SBG II Meine Frau ist Im November 2018 Verstorben Witwenrente Beantragt ist auch Schon Durch Die Nachzahlung wird Vorerst nicht Ausgezahlt wegen Anspruch von Dritten. Die Rentenversicherung hat das Jobcenter 2 Mal Angeschrieben aber Keine Reaktion vom Jobcenter.
Vom Jobcenter wird aber das Zuviel Gezahlte Geld wo die Kleine Witwenrente berechnet ist bei meiner Leistung Abgezogen Also zahle ich es schon Zurück. Ich habe das Jobcenter auch schon Mehrfach aufmerksam gemacht das diese Eine Rückmeldung Der Rentenversicherung geben sollen es tut sich aber nichts. Schon seit 2 Monaten warte ich darauf
Jetzt zur meiner Frage Wie Lange darf man es Zurückhalten? Auch wenn das Jobcenter Nicht Reagiert ? und bei meiner Leistung es schon Anrechnet als Darlehn obwohl ich noch nichts Bekommen habe?
Ich hoffe man Versteht es diese Komplexe Situation
Liebe Grüße