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Experten-Antwort

Kleinstbeitragsrente entstanden nach Einmalzahlung

von Heiko H.16.01.2021 | 18:24
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7 Antworten

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Nach meinem Verständniss ist es möglich mit 60 Jahren 30% seines Riesterguthabens auszahlen zu lassen (Vertragsabschluss war im Jahr 2011) Nun meine Frage: Wenn 30% aus dem Vertrag genommen werden, würde sich dann für mich eine viel geringere monatliche Restrente ergeben. Ist es dann im Anschluss zusätzlich möglich,(ausgehend von dieser dann sehr kleinen Rente)den kompletten Restbetrag zu erhalten, aufgrund der Regelung zur Abfindung bei Kleinstbeitragsrenten, oder wird das nicht funktionieren? Ich möchte mich gerne aus der Riesterrente verabschieden und stehe kurz vor dem 60. Lebensjahr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiko H.,

unter folgendem Link finden Sie Antworten zum Thema Teilauszahung und Kleinbetragsrenten:

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-funktioniert-die-Auszahlung/so-funktioniert-die-auszahlung_node.html

Sie können sich auch individuell durch das Servicetelefon der Zulagenstelle beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Heiko H.am 16.01.2021 | 19:42
Danke für Ihre Rückmeldung, mir geht es nur darum, ob das so klappen könnte um komplett auszusteigen, oder ob das als Umgehung der Regeln ausgelegt wird. Denn ansonsten geht ein Ausstieg ja nur unter Verlust von Zulagen und Steuervorteilen. Ich kann das Kapital viel gewinnbringender anderweitig anlegen und hätte einen Papierordner weniger. Da meine Frau auch einen eigenen Vertrag hat, auf den sie nur zum Zulagenerhalt 60€ pro Jahr einbringt, könnte dieser dann auch mit der Kleinstrentenregelung aufgelöst werden.
Riesteram 16.01.2021 | 19:30
Das alles steht in Ihrem Riestervertrag. Selbstverständlich wird Ihre Rente geringer wenn Sie sich 30% als Kapital auszahlen lassen. Auch die sich daraus ergebende Rente steht in der jährlichen Vertragsauskunft Ihres Versicherers. Einfach mal lesen.
Ich denkeam 16.01.2021 | 20:32
Hallo. Ich habe gelesen es ist nicht möglich sich 30 % des Kapitals auszahlen zu lassen um eine Kleinstbetragsrente zu erreichen. Mußt mal bei Google schauen.
Peteram 16.01.2021 | 20:41
Ich denkeam 16.01.2021 | 21:16
Hier habs wiedergefunden EStG §93.3 Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des -----gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase ----zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergib
Heikoam 19.01.2021 | 17:58
Vielen Dank an alle, die sich mit meiner Frage befasst haben und mir eine Antwort gegeben haben. Dann werde ich mal schauen, was ich daraus machen kann. Gruß Heiko
Deutsche Rentenversicherung
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