Kleinstbeitragsrente entstanden nach Einmalzahlung

von
Heiko H.

Nach meinem Verständniss ist es möglich mit 60 Jahren 30% seines Riesterguthabens auszahlen zu lassen (Vertragsabschluss war im Jahr 2011)
Nun meine Frage:
Wenn 30% aus dem Vertrag genommen werden, würde sich dann für mich eine viel geringere monatliche Restrente ergeben. Ist es dann im Anschluss zusätzlich möglich,(ausgehend von dieser dann sehr kleinen Rente)den kompletten Restbetrag zu erhalten, aufgrund der Regelung zur Abfindung bei Kleinstbeitragsrenten, oder wird das nicht funktionieren?
Ich möchte mich gerne aus der Riesterrente verabschieden und stehe kurz vor dem 60. Lebensjahr.

von
Riester

Das alles steht in Ihrem Riestervertrag. Selbstverständlich wird Ihre Rente geringer wenn Sie sich 30% als Kapital auszahlen lassen. Auch die sich daraus ergebende Rente steht in der jährlichen Vertragsauskunft Ihres Versicherers. Einfach mal lesen.

von
Heiko H.

Danke für Ihre Rückmeldung,
mir geht es nur darum, ob das so klappen könnte um komplett auszusteigen, oder ob das als Umgehung der Regeln ausgelegt wird. Denn ansonsten geht ein Ausstieg ja nur unter Verlust von Zulagen und Steuervorteilen. Ich kann das Kapital viel gewinnbringender anderweitig anlegen und hätte einen Papierordner weniger. Da meine Frau auch einen eigenen Vertrag hat, auf den sie nur zum Zulagenerhalt 60€ pro Jahr einbringt, könnte dieser dann auch mit der Kleinstrentenregelung aufgelöst werden.

von
Ich denke

Hallo.
Ich habe gelesen es ist nicht möglich sich 30 % des Kapitals auszahlen zu lassen um eine Kleinstbetragsrente zu erreichen.
Mußt mal bei Google schauen.

von
Peter

hoffe, es hilft

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/unzufrieden-mit-dem-riester-vertrag-was-tun.html

Gruß, Peter

von
Ich denke

Hier habs wiedergefunden
EStG §93.3
Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des -----gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase ----zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergib

Experten-Antwort

Hallo Heiko H.,

unter folgendem Link finden Sie Antworten zum Thema Teilauszahung und Kleinbetragsrenten:

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-funktioniert-die-Auszahlung/so-funktioniert-die-auszahlung_node.html

Sie können sich auch individuell durch das Servicetelefon der Zulagenstelle beraten lassen.

von
Heiko

Vielen Dank an alle, die sich mit meiner Frage befasst haben und mir eine Antwort gegeben haben. Dann werde ich mal schauen, was ich daraus machen kann.
Gruß Heiko

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