Hallo,
in einem Flyer der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich in einer Randnotiz gelesen, dass es auch die Möglichkeit gäbe, Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung auf die DRV zu übertragen.
Welche Bedingungen müssen denn dazu erfüllt sein? Es geht um eine Direktversicherung mit unverfallbaren Ansprüchen, die allerdings wegen der geringen Einzahlung nur eine Kleinstrente bietet. Kann man diese Ansprüche bei einem Jobwechsel in die GRV übertragen? Wie wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze aus? Könnte man die Versicherung auch vorübergehend privat beitragsfrei fortführen und dann später erst in die GRV übertragen?
Danke
Kabuti