Hallo Andi,
grundsätzlich besteht Versicherungsfreiheit im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, wenn diese geringfügig (bis 400,- EUR monatlich) ausgeübt wird. Grundlage für die Ermittlung Ihres Arbeitseinkommens ist hierbei der nach den Einkommenssteurrecht ermittelte Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit.
Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit kann es ggf. geben, sofern Sie eine Förderung der Agentur für Arbeit erhalten bzw. erhalten haben; hierzu hat es Änderungen im Jahr 2006 gegeben. Da wir Ihren konkrteten Einzelfall nicht kennen, emfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.