Hallo, Leuchtturm-Fan,
sofern die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze (5400 EUR im Jahr) nicht überschreiten, würden Einkünfte aus dem Kleingewerbe kein Problem darstellen.
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Hallo, Leuchtturm-Fan,
sofern die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze (5400 EUR im Jahr) nicht überschreiten, würden Einkünfte aus dem Kleingewerbe kein Problem darstellen.
Blubb!Hallo, Leuchtturm-Fan, sofern die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze (5400 EUR im Jahr) nicht überschreiten, würden Einkünfte aus dem Kleingewerbe kein Problem darstellen.Eine sehr pauschale Aussage. Was ist denn, wenn sich die ausgeübte Tätigkeit zeitlich nicht mit der Umschulung vereinbaren lässt? Es geht doch hier nicht nur um die Höhe der Einkünfte. Sehr geehrter Experte, da sollten Sie Ihre pauschale Aussage noch mal überdenken.
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