Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kleinunternehmer neben Umschulung / Übergangsgeld

von Leuchtturm-Fan23.02.2020 | 17:22
257 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich nehme gerade aus gesundheitlichen Gründen an einer zweijährigen Umschulungsmaßnahme teil und bekomme deshalb Übergangsgeld. In meiner Freizeit bin ich sehr kreativ und bastel und gestalte viel. Nun hat eine Bekannte gemeint ich solle meine Sachen doch verkaufen und dazu ein Kleingewerbe anmelden. Jetzt wäre meine Frage: Ist es erlaubt während des Bezugs von Übergangsgeld ein Kleingewerbe anzumelden ? Große Umsätze sind da ja nicht wirklich zu erwarten. Danke für die Informationen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Leuchtturm-Fan,

sofern die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze (5400 EUR im Jahr) nicht überschreiten, würden Einkünfte aus dem Kleingewerbe kein Problem darstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Berateram 23.02.2020 | 17:45
Eine befriedigende Antwort können Sie nur von Ihrem Rententräger, in Person von Ihrem Rehafachberater erhalten, da dies immer individuell geprüft werden muss.
Nachfrageam 24.02.2020 | 13:46
Eine sehr pauschale Aussage. Was ist denn, wenn sich die ausgeübte Tätigkeit zeitlich nicht mit der Umschulung vereinbaren lässt? Es geht doch hier nicht nur um die Höhe der Einkünfte. Sehr geehrter Experte, da sollten Sie Ihre pauschale Aussage noch mal überdenken.
Angelaam 24.02.2020 | 16:30
Hallo, Leuchtturm-Fan, sofern die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze (5400 EUR im Jahr) nicht überschreiten, würden Einkünfte aus dem Kleingewerbe kein Problem darstellen.
Eine sehr pauschale Aussage. Was ist denn, wenn sich die ausgeübte Tätigkeit zeitlich nicht mit der Umschulung vereinbaren lässt? Es geht doch hier nicht nur um die Höhe der Einkünfte. Sehr geehrter Experte, da sollten Sie Ihre pauschale Aussage noch mal überdenken.
Blubb!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026