Da Sie nicht angegeben haben, inwiefern Sie sich selbständig machen wollen (evtl. als Tischler?), kann Ihre Frage hier nicht geklärt werden. Falls Sie als selbständiger Tätiger in die Handwerksrolle eingetragen werden, unterliegen Sie während der Ausübung Ihrer Tätigkeit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen, dort kann man Ihnen bei Vorliegen aller Details umfassende Auskunft geben.