Hallo l u t z,
zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen großen Aufwands können Kleinbetragsrenten bereits zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden, ohne dass die Förderbeträge zurückgefordert werden.
Kleinbetragsrenten sind Monatsrenten, die geringer sind als ein Prozent der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung. Im Jahr 2012 dürfen somit alle Renten, die geringer sind als monatlich 26,25 Euro (mtl. Bezugsgröße West: 2.625,- Euro), abgefunden werden. Bei der Prüfung werden alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge zusammengerechnet.
Durch die Abfindung entsteht keine schädliche Verwendung.
Lediglich bei einem Auszahlungsplan ist der Anbieter bei Beginn der Auszahlungsphase verpflichtet, mit Mitteln aus Ihrem angesparten Kapital eine Rentenversicherung für Sie abzuschließen, aus der nach Vollendung des 85. Lebensjahres eine Leibrente gewährt wird. Damit wird sichergestellt, dass die Zahlungen bis ans Lebensende weiterlaufen. Dies ist bei einer Abfindung einer Kleinstbetragsrente nichte erforderlich.