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Experten-Antwort

Knacki will Rente

von Tøre21.09.2016 | 03:51
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6 Antworten

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Mein bruder arbeitet im Knast in der Bäckerei. Er hätte gerne die volle Rente. Geht das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tøre,

ob und welche Voraussetzungen für eine Rente von Ihrem Bruder erfüllt werden, ist hier leider nicht feststellbar. Dazu fehlen schlichtweg die benötigten Angaben. Um genaueres über die zu erwartenden Rentenansprüche und Rentenhöhen zu erfahren sollte Ihr Bruder eine entsprechende Rentenauskunft bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Hinsichtlich der Beschäftigungszeiten als Strafgefangener bleibt jedoch festzuhalten, dass sich diese nach aktueller Rechtslage nicht rentensteigernd oder gar anspruchsbegründend auswirken.

Strafgefangene unterliegen nach § 41 Abs. 1 StVollzG grundsätzlich der Verpflichtung, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben. Wird ihnen von der Strafvollzugsbehörde im Rahmen ihrer Arbeitspflicht eine "wirtschaftlich ergiebige Arbeit" (§ 37 Abs. 2 StVollzG) zugewiesen, sind sie trotz eines Anspruchs auf (geringes) Arbeitsentgelt (§§ 43, 200 StVollzG) nicht innerhalb eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses tätig. Nur eine freiwillige, in der Regel auf Grund eines Arbeitsverhältnisses erbrachte nichtselbständige Arbeit ist eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV. § 41 Abs. 1 StVollzG begründet jedoch in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 3 GG ein öffentlich rechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art, welches die Annahme einer freiwilligen Beschäftigung ausschließt. Den für den hier beschriebenen Personenkreis bestehenden Ausschluss aus der Sozialversicherung befand das BSG in seiner Entscheidung vom 23.03.1994 (B 5 RJ 14/93) als verfassungsgemäß. Darüber hinaus hat sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Problematik der Gefangenenentlohnung und der Einbeziehung von Gefangenen in die Kranken- und Rentenversicherung befasst und mit Urteil vom 01.07.1998 es für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, Strafgefangene nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

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5 Antworten

Klugpuperam 21.09.2016 | 05:53
Hm, grundsätzlich ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Da ist die Datenlage jetzt aber etwas dünn. Vorschlag: Antrag stellen und schauen, was herauskommt, alternativ Rentenauskunft anfordern und sehen, was drin steht.
Mitleser1954am 21.09.2016 | 08:29
Nein, es wird kein Rentenanspruch erworben. (Wenn es zwischenzeitlich nicht geändert wurde.) https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2014/arti…
GroKoam 21.09.2016 | 08:39
Nach Abzug von Kost und Logis wird nicht viel über bleiben.
senf-dazuam 21.09.2016 | 08:58
siehe auch hier https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… wenn außerhalb der Haftzeiten keine 60 Monate an Beiträgen vorliegen, besteht gar kein Rentenanspruch. Hilfreich wäre hier z.B. eine Arbeit als Freigänger, eben mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Erwinam 21.09.2016 | 17:14
Ich nehme mal an Harz IV/Sozialhilfe ist Ihm in jedemfall sicher.....egal ob er Rentenansprüche erworben hat oder nicht.......und wenn Münte sagt mit 600 Euro Rente ist man nicht arm......dann wäre er ja direkt noch reich........was soll man dazu sagen....
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