Es ist in der Tat so, dass Sie keine Vorteile davon haben, dass die Knappschaft - Bahn - See (KBS) für Sie zuständig ist. Die Möglichkeit in die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, setzt voraus, dass für Sie 25 Jahre Beiträge aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage entrichtet wurden, (§ 51 Abs. 2 SGB VI).